Die unberechtigte Nutzung von Fotografien kann sehr teuer werden. In einem unter Beteiligung der Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren wurde ein Vergleich vor dem Landgericht Köln geschlossen, bei dem für die Nutzung eines einzelnen Fotos ein Schadensersatz von 60.000 € zwischen den Parteien vereinbart worden ist. (LG Köln, Vergleich 16.06.2016, Az. 14 O 151/15)
Prämiertes Foto
Bei dem genutzten Foto handelte es sich um ein durch einen internationalen Fotoverband prämiertes Foto. Das Foto wurde als Kunstdruck über eine Galerie zum Verkauf angeboten. „Schadensersatz für die Nutzung eines Fotos 60.000 EUR“ weiterlesen

Die Selbstdarstellung boomt im Internet. 2,5 Millionen Posts wurden innerhalb von nur drei Monaten weltweit auf Instagram mit dem Hashtag »Selfie« versehen. Eine Universität in Atlanta hat all diese Posts jetzt ausgewertet.


Bislang gab es im Urheberrecht keinen Strafzuschlag. Das bedeutet, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk benutzt hat, musste man zwar im Falle eines Verstoßes eine Lizenzgebühr bezahlen, ein wie auch immer gearteter Strafzuschlag war jedoch dem Urheberrecht fremd.
Instagram ist mittlerweile als Kommunikationsinstrument und neue Socialmedia Plattform auch in Deutschland angekommen und findet eine immer größere Anerkennung. So nutzen mittlerweile viele Unternehmen, Politiker und Privatpersonen nutzen die bildgewaltigen Kommunikationsplattform.
Fake News sind im Augenblick in aller Runde. So war gerade im US Wahlkampf zu beobachten, dass eine große Anzahl von Fake News publiziert worden sind.
Manchmal liest man Beschwerden von Künstlern, dass „schon wieder“ eines ihrer Werke von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde. Doch was ist diese Prüfstelle und was macht diese eigentlich?