Smartphone-Apps genießen grundsätzlich Werktitelschutz

 

SParagraph_3eit einer geraumen Zeit gelten Computerprogramme – und auch Computerspiele als
titelschutzfähige Werke. Das bedeutet, dass der Name der Programme nicht ohne weiteres von anderen verwendet werden darf. Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.01.2016 (Az.: I ZR 202/14) nun entschieden, dass auch Domainnamen von Internetangeboten und Apps für mobile Endgeräte grundsätzlich Werktitelschutz genießen können.

Sachverhalt

Im Urteil wurde der Klägerin, die unter dem Domainnamen “wetter.de” eine Internetseite und eine App betreibt, der Titelschutz versagt. Die Beklagte ist Inhaberin der Domain “wetter.at” und “wetter-deutschland.com”. Unter beiden Internetseiten und Apps werden Wetterdaten und weitere Informationen über das Thema Wetter zur Verfügung gestellt.

Die Klägerin erhob Einspruch gegen die Benutzung der Bezeichnung der Beklagten für ihre Wetter-Apps, da ihrer Meinung nach diese eine Verletzung ihrer Titelschutzrechte für “wetter.de” darstellen würden. Außerdem hat sie die Beklagte auf Unterlassung, Auskunft und Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch genommen. Die Klage war jedoch erfolglos und die eingelegte Revision hat der BGH zurückgewiesen.

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Nur die Polizei darf Polizei heißen

PolizeiDas Oberlandesgericht Hamm hat am 20.05.2016 dem Land Nordrhein-Westfalen Namensschutz für den Begriff “Polizei” gewährt. Somit darf sich nur die Polizei “Polizei” nennen.

Sachverhalt

Beim Beklagten handelt es sich um ein Privatunternehmen, das eine Internetdomain unter dem Namen “Polizei-Jugendschutz” Schulungen für Eltern betreibt. Insbesondere gibt es Online-Präsentationen, Anti-Gewalt-Seminare und Informationen zum Opferschutz.
Durch den Gebrauch des Begriffs “Polizei” wurde der Anschein erweckt, als gehöre die Internetdomain zu den Internetseiten der Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Sowohl die Verwendung des Begriffs als auch die Gestaltung des Internetauftritts mit polizeilichen Gegenständen scheinen ein Angebot der Polizeibehörden zu sein. Dass es sich jedoch um einen privaten Anbieter nur handelt, kann man nur aus dem Impressum entnehmen.

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Schadensersatzklage von Claudia Pechstein ist unzulässig

JustiziaMit Spannung wurde das Urteil des Bundesgerichtshofs in der ,,Causa Pechstein‘‘ erwartet. In dieser Angelegenheit geht es vorrangig um die Frage der Wirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln in den Wettkampfbedingungen von Sportverbänden. Viele Sportler, Funktionäre und Juristen erhofften oder befürchteten schon gravierende Veränderungen im Sportrecht.

Doch nun steht fest: Es bleibt alles beim Alten. Der BGH sieht die Schiedsgerichtsklauseln als wirksam an und hat die Klage von Frau Pechstein abgewiesen.  „Schadensersatzklage von Claudia Pechstein ist unzulässig“ weiterlesen

Videoüberwachung – Keine Videokamera auf das Nachbargrundstück

Wer eine Videokamera zur Überwachung seines Grundstücks installiert, sollte vorsichtig sein. Insbesondere muss darauf geachtet werden, mit der Videokamera nicht in die Persönlichkeitsrechte des Nachbargrundstück oder Dritter einzugreifen. Denn die Videoüberwachung ist rechtlich heikel.

Denn wird ein Nachbar durch die Videoüberwachung gestört, insbesondere weil ein Teil seines Grundstückes mit überwacht wird, stellt dies ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und der Nachbar kann gegen die Überwachung vorgehen.

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8.350 EUR Schadensersatz für unerlaubte Fotonutzung

Paragraph_3Werden Fotografien unerlaubt im Internet verwendet, stellt sich immer die Frage, wie hoch der Schadenersatzanspruch des Fotografen gegen den Verletzer ist. Für eine Berechnung der möglichen Schadenersatzansprüche kommt darauf an, zu welchen Tarifen der Fotograf üblicherweise seine Fotos vermarktet. Handelt es sich um einen Berufsfotografen, dann findet die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Liste) anwendung. „8.350 EUR Schadensersatz für unerlaubte Fotonutzung“ weiterlesen

Pixel Law scheitert mit hoher Schadensersatzforderung vor Gericht

paragraphDie Berliner Rechtsanwaltskanzlei Pixel Law, welche sich auf Abmahnungen von Fotos spezialisiert hat, ist vor dem Landgericht Berlin mit ihrer hohen Schadensersatzforderung gescheitert. In dem Verfahren, bei welchem wir den Beklagten vor Gericht vertreten haben, ist es Pixel Law nicht gelungen, die hohen Schadensersatzforderungen begründen zu können. „Pixel Law scheitert mit hoher Schadensersatzforderung vor Gericht“ weiterlesen

Mitarbeiterfotos nur mit Einwilligung

image-KopieDas Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1010/13) hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers, im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit, bei einer schriftlichen Einwilligung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter publiziert werden dürfen. Der Arbeitnehmer hatte die Löschung des Imagevideos verlangt, nachdem er das Unternehmen verlassen hatte. „Mitarbeiterfotos nur mit Einwilligung“ weiterlesen