Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Pixel Law, welche sich auf Abmahnungen von Fotos spezialisiert hat, ist vor dem Landgericht Berlin mit ihrer hohen Schadensersatzforderung gescheitert. In dem Verfahren, bei welchem wir den Beklagten vor Gericht vertreten haben, ist es Pixel Law nicht gelungen, die hohen Schadensersatzforderungen begründen zu können.
Klage von Pixel Law
Die Rechtsanwälte von Pixel Law haben vor dem Landgericht Berlin einen Unterlassung- und Schadensersatzanspruch gegen einen von uns vor Gericht vertretenden Mandanten geltend gemacht. Hat das Gericht die urheberrechtliche Verletzung noch bejaht, wurde die hohe Schadensersatzforderung der Kanzlei Pixel Law als überhöht zurückgewiesen. (LG Berlin, Urteil vom 30.07.2015, Az. 16 O 410/14)
Hohe Forderung von Pixel Law
In Anlehnung an die sog. MFM Liste hat Pixel Law ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 1395 € für die Nutzung eines Bildes verlangt, das auf der Webseite unseres Mandanten eingebunden war. Die Anwendung dieser MFM Liste, welche von der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing herausgegeben wird, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Gericht weist Forderungshöhe zurück
Das Gericht folgte der hohen Schadensersatzforderung von über 1300 EUR für die Nutzung des Bildes nicht. Der Kanzlei Pixel Law ist es nicht gelungen nachzuweisen, dass der Kläger üblicherweise über eine Lizenzierungspraxis verfügt, die sich an der MFM Empfehlung orientiert. Dies ist aber eine der Voraussetzungen, um den Schaden auf Grundlage der MFM Liste schätzen zu können. Daher können diese Empfehlungen nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht für die Bestimmung des Schadensersatzes zu Grunde gelegt werden.
Im Ergebnis hat das Gericht dem Kläger statt der geforderten 1395 € ein Schadensersatzanspruch von 200 € zugesprochen und die Klage bezüglich der Schadensersatzforderung im Übrigen abgewiesen.
Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann
Das Urteil zeigt erneut, dass es bei hohen Schadensersatzforderungen wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und eine fachkundige Verteidigung hilfreich sein kann. Auch wenn die urheberrechtliche Verletzung durch eine unberechtigte Nutzung des Bildes tatsächlich besteht, so kann man sich jedoch häufig gegen die hohen Schadensersatzforderungen wehren.
In dem Verfahren, an dem wir als Kanzlei selbst auf Seiten des Beklagten beteiligt gewesen sind, ist es uns gelungen, die Schadensersatzforderung um mehr als 1000 € reduzieren zu können.
Gerne helfen wir auch Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung von Pixel Law oder einem anderen Rechtsanwalt wegen der Verletzung von Urheberrechten an Bildern bekommen haben.