Amazon Marketplace: Verwendung von Produktbildern anderer Händler ist rechtswidrig


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetkaufhauses amazon sind in einem wichtigen Punkt unwirksam.

Bilder von Mitbewerbern dürfen trotz einer Regelung in den AGB von amazon nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden.
Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth war ein Rechtsstreit zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren über amazon zum Verkauf anboten.
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Rechnungen der Firma Melango.de GmbH

melango
Das Angebot und die Rechnungen der Chemnitzer Firma Melango.de GmbH sind bereits mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf melango.de ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird.
Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht des AG Dresden stehen den Betreibern der Webseite zumindest keine Zahlungsansprüche zu.
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Nutella verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Nutella

In einer sowohl wettbewerbsrechtlichen als auch designrechtlich interessanten Entscheidung hat sich das OLG Frankfurt mit der grafischen Gestaltung der Nährwerttabelle auf einem Nutella Glas auseinandergesetzt.

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die inhaltlich richtig und gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf einem Nutella Glas durch die grafische Gestaltung gleichwohl eine irreführende Werbung darstellen können.
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Abmahnungen wegen falscher Widerrufsbelehrung

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Anfang November 2011 trat die neue Widerrufsbelehrung nach einer dreimonatigen Übergangsfrist in Kraft. Online Händler sind somit verpflichtet, nur noch die neue Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Wie nicht anders zu erwarten, liegen schon erste Abmahnungen wegen des angeblichen Verstoßes gegen die neue Widerrufsbelehrung vor. Keine 7 Tagen nach In-Kraft-treten der neuen Regelungen wurde einer unserer Mandanten bereits abgemahnt. Die Online-Händler, bzw. deren Rechtsanwälte verlieren wirklich keine Zeit mehr.

Im Rahmen dieser Abmahnungen wird gerügt, dass die eingestellte Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und damit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gegeben ist. Aufgrund des Verstoßes soll der abgemahnte Händler, es handelt sich um einen eBay Handel, eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben und zudem die durch den Anwalt entstanden Kosten in Höhe von 546,69 € ausgleichen.

Auch wenn es immer auf den Einzelfall ankommt und daher einer pauschale Beurteilung nicht möglich ist, so zeigt sich doch häufig, dass Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtlich angegriffen werden können und eine Verteidigung gerade gegen die Höhe der geltend gemachten Kosten möglich ist.
Zudem sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen in der Regel zu weit gefasst.
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Klage wegen Twittermeldung – Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

In einem interessanten Verfahren streiten sich zwei Rechtsanwaltskanzleien um die Frage, ob ein Tweet mit 140 Zeichen bereits eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts darstellt.
Wie Rechtsanwalt Marcus Dury LLM berichtet, wird er wegen der Twittermeldung “Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Behm Rosenbaum vor. Abgemahnt wird ein [ZENSIERT]-Film der C. Filmverleih GmbH” verklagt.
Die Klägerin, die Verleihfirma des Films, vertritt die Auffassung, dass die Twittermeldung unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptungen enthalte, da der Film einem falschen Genre zugeordnet worden ist.
Durch diese Zuordnung werde das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Verleihfirma verletz, was zu einer Kreditgefährdung führe.
Es wird interessant sein, wie das Gericht entscheiden wird und zeigt erneut deutlich, dass man auch bei Twitter genau auf seine Worte achten muss, wenn es um wertende Äußerungen geht.

Wenn Sie Fragen zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder Äußerungsrecht haben, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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    Widerrufsrecht

    Das Widerrufsrecht gibt Verbrauchern das Recht, bestimmte Vertrag binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen zu können. Für einen Händler bedeutet dies immer ein Risiko, da sich dieser erst nach Ablauf der Frist sicher sein kann, dass das Geschäft ordentlich verbucht werden kann.

    Dieses Widerrufsrecht gilt bei allen Verträgen, welche an der Haustür, bei Verkaufsveranstaltungen oder auch über das Internet zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen Händler geschlossenen werden. Geregelt ist es in § 312 ff BGB.

    Doch dieses Widerrufsrecht gilt nicht unbeschränkt für den Verbraucher.

    Im Rahmen einer kleinen Serie möchte Ihnen die Kanzlei Hoemann verschiedene Gründe vorstellen, bei denen das Widerrufsrecht für den Verbraucher ausgeschlossen ist.

    Herstellung nach Kundenspezifikation – § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB

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    Eigenpreiswerbung

    Die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis und einem niedrigeren neuen Preis ist eine übliche Werbemethode.

    Diese wird juristisch als Eigenpreiswerbung bezeichnet und ist in Deutschland zulässig.

    Der ursprünglich angebende Preis muss dabei der Wahrheit entsprochen haben, da ansonsten ein Verstoß gegen die die Preiswahrheitspflicht gegeben ist.

    Ein Verstoß gegen die Preiswahrheitspflicht wird angenommen, wenn ein durchgestrichener Preis nie ernsthaft gebildet oder gefordert, beziehungsweise nicht über einen angemessenen Zeitraum verlangt worden ist. Dabei unterliegt die Definition des „unangemessen kurzen Zeitraumes“ keinem festen Maßstab, sondern variiert je nach Wirtschaftsgut und Erinnerungsvermögen der angesprochenen Verkehrskreise zwischen 4 bis 10 Wochen.

    Daher empfehlen wir, dass der ursprüngliche Preis zumindest sechs Wochen Bestand gehabt haben soll, bevor mit diese Werbemethode angewendet wird. Wird dies nicht beachtet, besteht die Gefahr eine Abmahnung.

    Ganz aktuell gibt es dazu auch ein Urteil des OLG Düsseldorf (Akz I-20 U 28/10) , welches entschieden hat, dass die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis auch ohne weitere Erläuterungen zulässig ist.

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