BGH: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft

Paragraph_3Die persönliche Haftung eines Geschäftsführers für Wettbewerbsrechtsverstöße der Gesellschaft ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, haftet der Geschäftsführer nur dann persönlich, wenn er entweder durch positives Tun aktiv an dem wettbewerbsrechtlichen Verstoß beteiligt war oder wenn er den Wettbewerbsverstoß aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen.

Die Organstellung als Geschäftsführer begründet nach Ansicht des BGHs noch keine Verpflichtung des Geschäftsführers, Verstöße gegen das UWG durch die Gesellschaft zu verhindern und eine Haftung für diese zu übernehmen.

Haftungen für Organisationsmängel treffen primär die Gesellschaft, nicht aber den Geschäftsführer selbst.

Die Karlsruher Robenträger betonen, dass bei der Frage der Abgrenzung ob jemand als Täter im Rahmen einer zivilrechtlichen Haftung angesehen werden kann, sich diese nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen richtet. Täter ist danach derjenige, der die Zuwiderhandlung selbst oder in mittelbarer Täterschaft begeht. Liegt ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken vor, so kommt eine Haftung als Mittäter in Betracht. „BGH: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft“ weiterlesen

Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer

paragraphDas Finanzgericht in Münster hat mit Urteil vom 3. April 2014 (Az. 5 K 2386/11 U) entschieden, dass Zahlungen, welche als Aufwendungsersatz aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern gezahlt werden nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sondern einen  nicht steuerbaren Schadensersatz darstellen.

In dem zugrunde liegenden Verfahren hat die Klägerin durch einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt Wettbewerber wegen fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt und ließ sich die hierdurch entstandenen Kosten von den Wettbewerbern erstatten. Das Finanzamt unterwarf diese Aufwendungsersatzzahlungen der Umsatzsteuer. Nach Ansicht des Finanzamts habe die Klägerin durch die Abmahnung umsatzsteuerpflichtige Leistungen an ihre Wettbewerber erbracht, weil sie als Geschäftsführerin ohne Auftrag in deren Interesse tätig geworden sei.

Dieser Argumentation des Finanzamts schloss sich das Gericht nicht an. „Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer“ weiterlesen

Abmahnung wegen Verstoß gegen das neue Widerrufsrecht

AbmahnungAm Freitag den 13. trat das neue Widerrufsrecht in Kraft und wie nicht anders zu erwarten, kommen jetzt sofort die ersten Abmahnungen, weil noch eine alte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.

Die ersten Abmahnung legen den Verdacht eines sog. Abmahnungmissbrauchs nahe, gleichwohl sollten diese Abmahnungen nicht ignoriert werden.

Erste Abmahnungen wurden von der Werfo Ltd. durch RA Christoph Dittrich und der eboxu UG aus Bayreuth durch RA Wilfied Jaenecke ausgesprochen.

Warum werden diese Abmahnungen ausgesprochen?

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Privatpersonen können sich gegen die Zusendung von Werbemails wehren

icon_19Unaufgeforderte Werbe-E-Mails verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn diese ohne vorherige Zustimmung zugesendet werden. Dies entschied das Amtsgericht Stuttgart mit einem Urteil von 25. April 2014 (Az. 10 C 225/14).

Die empfangende Privatperson hat einen Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Werbe-E-Mails. Zur Begründung führen die Stuttgarter Richter aus, dass die ohne vorherige Aufforderung getätigte Zusendung von E-Mails zu geschäftlichen Zwecken regelmäßig einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Derartige Kontaktaufnahmen beeinträchtigen nämlich regelmäßig die Lebensführung des Betroffenen. Der Betroffene muss sich mit den Mitteilungen auseinandersetzen. Er muss sie sichten und aussortieren und somit entsteht damit ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für den Betroffenen.

Zu diesen unaufgeforderten Werbemails zählten die Richter auch elektronische Werbung in Form einer automatisierten Eingangsbestätigung (Autoreply), sprich es liegt auch dann eine unaufgeforderte Werbung vor, wenn sich die Privatperson zuerst an das Unternehmen gewandt hat und dieses nur eine automatische Antwort versendet. „Privatpersonen können sich gegen die Zusendung von Werbemails wehren“ weiterlesen

BGH erklärt Screen Scraping für zulässig

flugzeugNach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss Ryanair in Zukunft den Zugang zu seinen Flugdaten erlauben. Das hat der BGH am 30. April 2014 in einer Sache zwischen dem Billigflieger und einem online Reisevermittler entschieden (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12).

Hintergrund ist der juristische Streit um das sog. “Screen Scraping”. Unter dem Begriff des „Screen Scraping“ wird ein automatischer Abruf von Daten von einer Webseite verstanden, um diese Daten auf einer anderen Webseite zu benutzen.

Ryanair hatte ein Reiseportal vor ein paar Jahren verklagt, weil es Ryanair Flüge im Internet auf der eigenen Webseite anbat. Auf dem Portal des Reiseanbieters konnten Kunden, Angebote und Preise von anderen Fluggesellschaften vergleichen und Flugverbindungen suchen, um den günstigsten Flug zu finden. Dafür hat das Reiseportal mit einer Software die Daten ausgelesen, welche auf der Webseite von Ryanair zur Verfügung gestellt wurden.

Ryanair sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. „BGH erklärt Screen Scraping für zulässig“ weiterlesen

Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

Im Medienrecht gilt der Grundsatz, dass deutlich zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten unterschieden werden muss. Der Leser muss erkennen können, ob es sich bei einem Beitrag um einen redaktionellen oder einen bezahlten Inhalt handelt.

Der BGH (Urteil vom 6. Februar 2014 I ZR 2/11 GOOD NEWS II) hat in einem Urteil entschieden, dass ein Presseunternehmen einen von einem Unternehmen bezahlten redaktionellen Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff “Anzeige” kennzeichnen muss.

In dem zugrunde liegenden Fall veröffentlichte das beklagte Presseunternehmen zwei Beiträge, für die sie von Sponsoren ein Entgelt erhalten hatte. Das hatte die Beklagte mit dem Hinweis “sponsored by” und der graphisch hervorgehobenen Angabe des werbenden Unternehmens kenntlich gemacht. „Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen“ weiterlesen

Urteil: Kein Domina-Studio im Gewerbegebiet


Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass in einem Gewerbegebiet der Betrieb eines Domina-Studios unzulässig ist. (Urteil vom 20 September 2011; Az.: 2 K 4087/09).

In dem Gebiet ist nach Ansicht der Stuttgarter Richter die nicht genehmigte Nutzung des von der Klägerin gemieteten Wohngebäudes als Domina-Studio bauplanungsrechtlich unzulässig.

Der für das Gebiet geltende Bebauungsplan schließe Vergnügungsstätten sowie Gewerbebetriebe, die der gewerblichen Unzucht dienten aus. Dieser Ausschluss ist wirksam, da hierfür besondere städtebauliche Gründe vorliegen. Diese Gründe liegen dabei nicht in der sittlichen Bewertung des Betriebes, sondern das Gericht sah ein städtebauliches Konfliktpotenzial in dem traditionell handwerklich geprägten Gewerbegebiet. „Urteil: Kein Domina-Studio im Gewerbegebiet“ weiterlesen

VG Media hat Anspruch auf erhebliche Nachzahlungen durch Kabel Deutschland

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Wie VG Media in einer Pressemitteilung erklärt, hat das LG Berlin hat Kabel Deutschland dazu verurteilt, für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung zusätzlich 45.760.836,97 Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen.

In dem Verfahren vertritt die VG Media die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender.

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Abofallen im Internet – Was tun bei vermeintlichem Vertragsschluss


Das Internet bietet genug Fallstellen um in die Fänge von dubiosen Abo-Anbietern zu gelangen.
Teilweise schließen unbedarfte Nutzer, ohne zu wissen oder auch nur zu merken, einen Vertrag über ein 2 jähriges Abonnement ab.

Oft geht dies mit einer unverhältnismäßigen Rechnung einher; reagiert man gar nicht oder falsch, mündet dies nicht selten in Post von Anwälten oder Inkasso-Unternehmen, wobei in den meisten Fällen mit Inkasso-Forderungen, Strafandrohungen und weiteren Unannehmlichkeiten gerechnet werden kann.

Daher empfehlen wir, dubiose Rechnungen nicht zu ignorieren, sondern diese zu prüfen und sich auf ggf. gegen diese zu verteidigen.
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Formulierung” Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage” ist unzulässig


Das Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen hat entschieden (Az. 2 U 49/12) das die im Onlinehandel durchaus übliche Angabe zur Versanddauer in der Form „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ im Rahmen der Widerrufsbelehrung unzulässig ist.

Dies ist nach Ansicht der Bremer Richter ein Verstoß gegen das UWG, denn es handelt sich bei der Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ um allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht um einen bloßen Hinweis oder eine Werbeaussage.
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