Corona: Polizei kontrolliert verstärkt Prostitution

Es mehren sich die Berichte, dass die Kriminalpolizei aktuell verstärkt Kontrollen durchführt, dass sich Prostituierte auch an das bundesweit geltende Prostitutionsverbot halten. Hintergrund dessen ist, dass ab dem 2. November zur Eindämmung der Corona Pandemie die Prostitution bundesweit verboten ist. Erfasst werden alle Arten von Prostitution, d. h. Bordelle, Escort und die Straßenprostitution. Aber auch Haus- und die Hotelprostitution sind ebenso von dem Verbot umfasst.

Kontrolle Polizei München

Wie die Polizei München im Rahmen einer Pressemitteilung mitteilt, wurden am Mittwoch dem 11. November ein Schwerpunkteinsatz in Bezug auf das Rotlichtmilieu durchgeführt.

Ziel war nach Angaben der Polizei München, die illegale Prostitution in Hotels und Wohnungen festzustellen und zu unterbinden. Dem vorangegangen war eine Recherche der Polizei München, welche eine Erhöhung des Angebots von Haus- und Hotelprostitution Ergab. Auch diese Art der Prostitution ist illegal und kann mit einem Bußgeld in Höhe von 5000 € sanktioniert werden.

Die Polizei München sprach insgesamt sechs Ordnungswidrigkeiten Anzeigen wegen des Betriebs eine Prostitutionsstätte im Sinne des Infektionsschutzgesetzes aus.

Rechtsanwalt Hoesmann

Das bundesweit geltende Verbot der Prostitution ist unbedingt zu beachten. Verstöße können zum einen ein vierstelliges Ordnungsgeld nach sich ziehen, zum anderen drohen den Betreiber aber auch Probleme, weil sie im Falle eines Verstoßes nicht mehr als zuverlässig angesehen werden können. Dies ist für die Betriebserlaubnis relevant.

Ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls. Bereits im bei der ersten Schließung wg. Corona im März wurden zahlreiche Anzeigen ausgesprochen, und viele haben sich nach einem Widerspruch dann doch wieder in Luft aufgelöst.

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