Das Urheberrecht einer Produktbeschreibung

Eine Produktbeschreibung, welche lediglich die Funktionsweise des Gerätes beschreibt ist mangels Schöpfungshöhe nicht durch das Urheberrecht geschützt. 

Immer wieder Produktbeschreibungen von Dritten kopiert kopiert. Händler, deren Produktbeschreibung kopiert worden sind, finden dies natürlich nicht gut – Die Übernahme einer Produktbeschreibung kann ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein.

Doch nicht jede Produktbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Hintergrund dessen ist, dass das Urheberrecht nur dann greift, wenn der Text auch eine gewisse Schöpfungshöhe hat. Dieses ist bei Produktbeschreibungen häufig nicht gegeben, wie das Landgericht Frankenthal entschied. LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 03.11.2020 – 6 O 102/20

Produktbeschreibung Urheberrecht

Eine Produktbeschreibung ist juristisch ein Sprachwerk. Sprachwerke sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Hintergrund dessen ist, dass auch einfache, aber gerade noch geschützte Schöpfungen mit nur geringem Schöpfungsgrad urheberrechtlich geschützt sind, dies wird auch als sogenannte kleine Münze bezeichnet.

Nicht jeder Text geschützt

Trotzdem ist nicht automatisch jeder Text geschützt. Ein Text muss auch immer eine sogenannte eigenschöpferische Leistung darstellen. Texte welche frei erfunden sind, sind eher geschützt, als Texte welche durch bestimmte sachliche oder wissenschaftliche Vorgaben geprägt sind. Hintergrund dessen ist das es hier zum Teil übliche Ausdrucksweisen gibt, welche für sich genommen dann keine eigenschöpferische Leistung mehr sind.

Urheberrecht der Produktbeschreibung

Bei Gebrauchstexten, dies sind zum Beispiel auch Produktbeschreibung, braucht es für die Urheberrechtsschutzfähigkeit ein deutliches überragend der „alltäglichen“ Texte. Auch Produktbeschreibungen, deren Formulierungen ansprechend sind, sich aber ansonsten nicht von den üblichen Produktbeschreibung unterscheiden, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Länge und Gesamteindruck

Abzustellen dabei ist insbesondere auch immer auf die Länge des Textes als solches und natürlich auch der Gesamteindruck. Grundsätzlich gilt, je länger ein Text ist, dies gilt auch für Produktbeschreibung, um so eher ist von einer urheberrechtlichen Schöpfungshöhe auszugehen. Der Anwendungsbereich ist aber, gerade was Produktbeschreibung angeht.

Rechtsanwalt Hoesmann

Bei dem urheberrechtlichen Schutz von Produktbeschreibung tun sich die Juristen schwer, einen urheberrechtlichen Schutz zu bejahen. Grund ist auch, dass das Urheberrecht kreative Leistung nicht monopolisieren sehen will.

Gerade bei Texten, welche sich im Grunde nur auf die bloße Wiedergabe von bestimmten technischen Schritten beschränken, ist regelmäßig kein Schutz gegeben. Erst dann, wenn der Text tatsächlich eine eigenständige, eigenschöpferische Note bekommt, kann auch der Schutzbereich des Urheberrechtes für eine Produktbeschreibung eröffnet sein. Hier kommt es tatsächlich immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

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