Impressumsverstöße sind nicht nur vermeidbar, sondern, gerade wenn sie im gewerblichen Bereich begangen werden, auch teuer.
So hat das Landgericht Ingolstadt Anfang Februar ( Az.: 1 HK O 105/12 ) entschieden, dass das Impressum einer Webseite zwingend die Registernummer die Eintragungsbehörde und den Sitz in dieser Behörde enthalten muss. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohte das LG Ingolstadt ein Ordnungsgeld in Höhe von 1500 € an.