Geschützte Berufsbezeichnung

Wer unberechtigt eine geschützte Berufsbezeichnung als Titel führt, kann gegen das Gesetz verstoßen. Was eine geschützte Berufsbezeichnung ist, richtet sich dem Einzelfall

Viele Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und dürfen nur verwendet werden, wenn der Träger aufgrund einer Ausbildung dazu berechtigt ist, den Titel der geschützten Berufsbezeichnung zu führen.


Strafrechtlich geschützte Berufsbezeichnungen

Einige Berufsbezeichnungen sind strafrechtlich geschützt. Das bedeutet, der Träger macht sich sogar strafbar, wenn er diese Berufsbezeichnung unberechtigt führt. Geregelt ist dies im § 132a des Strafgesetzbuches. Dieser regelt, das unter anderem die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Arzt oder Psychotherapeut gesetzlich geschützt sind. Wenn man einen Titel unberechtigt führt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit den in § 132a StGB genannten Berufsbezeichnungen eine besondere Vertrauensstellung einhergeht. Insbesondere Verbraucher müssen sicher sein, dass ein Arzt ein Arzt und ein Rechtsanwalt ein Rechtsanwalt ist.

Geschützte Berufsbezeichnung

Geschützte Berufsbezeichnungen ergeben sich aus einer besonderen Ausbildung mit einer besonderen Qualifikation. Diese sind in der Regel auch staatlich anerkannt. Im Handwerk sind geschützte Berufsbezeichnungen regelmäßig anzutreffen. Besonders den Titel eines »Meisters« oder »Gesellen« darf nur der tragen, der die entsprechende Prüfung erfolgreich absolviert hat. Wann eine Berufsbezeichnung geschützt , ist richtet sich zudem auch nach den Vorstellungen der Verbraucher. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Hier spielt auch immer die Erfahrung und Ausbildung des Träger der Geschützen Berufsbezeichnung eine Rolle,

Gerade bei Berufsbezeichnungen, welche ein Hochschulstudium voraussetzen, gibt es immer wieder Streit. Hintergrund dessen ist, dass die universitären Ausbildungen zum Teil sehr unterschiedlich sind. Daher kommt es auf den Einzelfall an, ob ein entsprechender universitärer Studiengang auch zum Führen einer bestimmten Berufsbezeichnung berechtigt. Wichtig ist, dass das Studium im Schwerpunkt die Tätigkeit behandelt haben muss, welche jetzt als Berufsbezeichnung geführt wird.

Keine geschützte Berufsbezeichnung

Es gibt eine Vielzahl von Berufsbezeichnungen, welche nicht gesetzlich geschützte. So ist z. B. der Titel des Fotografen nicht geschützt. Auch Berufe wie Dolmetscher, Informatiker oder Journalist sind nicht geschützt. Diese Titel dürfen ohne Ausbildung verwendet werden.

Verwendung geschützte Berufsbezeichnung

Wenn eine geschützte Berufsbezeichnung unberechtigt verwendet wird, kann  dies durch Mitbewerber und Verbände abgemahnt werden. Hintergrund es ist, dass die Verwendung einer geschützten Berufsbezeichnung ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist.

Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann

Mit der Berufsbezeichnung verbinden Verbraucher immer bestimmte Anforderungen an die Person, welche die Berufsbezeichnung führt. Umso wichtiger ist es, dass dieses Vertrauen auch gerechtfertigt wird. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Ausbildungen kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalls an, ob eine Berufsbezeichnung verwendet werden darf oder nicht.

Wenn Sie also Zweifel haben, ob eine Berufsbezeichnung geschützt ist bzw verwendet werden darf, lohnt es sich auf jeden Fall sich im Vorfeld zu erkundigen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Berufsbezeichnung unberechtigt verwendet wird durch einen Mitbewerber, haben Sie die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

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