Mahnbrief von Rheininkasso

Rheininkasso verschickt zurzeit viele Inkassobriefe bundesweit. Hintergrund dieser Mahnbriefe sind Abmahnungen wegen Urheberrechtrechtsverletzungen aus dem Jahren 2012 und 2013. Auch wenn die Vorfälle schon lange zurückliegen, ist die Forderung von Rheininkasso trotzdem ernst zunehmen.

Verjährung im Urheberrecht

Viele Betroffene von Rheininkasso denken sich, dass die Forderung doch eigentlich verjährt ist. Zum Teil haben die Betroffenen mehr als 6 Jahre nichts mehr von dieser Angelegenheit gehört. Rein juristisch ist die Forderung aber noch nicht verjährt. Der Bundesgerichtshof entschied nämlich erst kürzlich, dass Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen erst nach zehn Jahren verjähren. Es ist dabei übrigens unerheblich, das sich niemand in den Jahren gemeldet hat. Die Forderung ist daher noch nicht verjährt. Nehmen Sie daher den Brief unbedingt ernst und ignorieren diesen nicht.

Gute Verteidigungsmöglichkeiten

Unabhängig von der Frage, ob der Vorwurf der urheberrechtlichen Verletzung von Rheininkasso nachgezogen werden kann, bestehen aus unserer Sicht gute Verteidigungsmöglichkeiten gegen Forderung von Rheininkasso.

Hintergrund dessen ist, dass der Einzug von Inkasso-Forderungen an besoondere formelle Grundvoraussetzungen geknüpft ist. In den uns vorliegenden Verfahren sind diese Voraussetzungen für ein wirksames Rheininkasso nicht gegeben. Daher konnten wir die Forderungen zurückweisen.

Rheininkasso – wir helfen

Mein Team und ich haben mehr als 10 Jahre Erfahrung im Urheberrecht. Wir sind auf die Verteidigung von Abmahnopfern in Tauschbörsen spezialisiert.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gerne stehen mein Team und zu Ihrer Verfügung.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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