Gesetzliche Regeln für Drohnen – das plant der Gesetzgeber

DSC_9585Drohnen haben auf der diesjährigen Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) in Berlin eine große Rolle gespielt.

Es wurden zahlreiche neue Systeme vorgestellt und auch in verschiedenen Konferenzen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Drohnen gesprochen.

Der Bundesverband der deutschen Copter Piloten (BVCP), bei welchem Rechtsanwalt Hoesmann Justiziar ist, hat die ILA besucht und mit den Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft gesprochen.

Pläne des Ministeriums

Bundesminister Alexander Dobrindt (Quelle: Bundesregierung / Kugler)
Bundesminister Alexander Dobrindt (Bundesregierung / Kugler)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Plant aufgrund der Zunahme der wirtschaftlichen Bedeutung neue gesetzliche Regelungen für Drohnen. Bislang gibt es zum Teil in den Bundesländern verschiedene Regelungen,daher befürwortet das Ministerium eine bundeseinheitliche Regelung.

Das Problem dabei ist aber die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland, nach welcher die einzelnen Bundesländer bei der Regelung des Luftraumes eine wesentliche Rolle spielen.

Dies sind die wesentlichen Punkte des Ministeriums:

1. Drohnen, die zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt, sind Modellflugzeuge. Hier soll sich nichts ändern. Wer seinen Multicopter zum Freizeitvergnügen oder zu sportlichen Veranstaltungen nutzt, dessen Copter wird als Modellflugzeug betrachtet. Sobald er dasselbe Flugmodell zu gewerblichen Zweck nutzt, wird es als UAV (unbemanntes Luftfahrzeug (englisch unmanned aerial vehicle)) betrachtet. Damit unterliegt der Pilot den Vorgaben für gewerblich genutzte unbemannte Flugobjekte.

Wie genau dieser Unterschied zwischen privat und gewerblich dann praktisch gehandhabt wird, wird durch den Gesetzgeber noch zu klären sein. Zurzeit wird diskutiert, dass auch das Gewicht der Drohnen eine Rolle spielen soll. Auch sollen gewerblich genutzte Drohnen registriert werden.

2. Für Modellflugzeuge werden “No-Drone-Zones” definiert. Der Überflug von Wohngebieten ist Modellflugzeugen nicht gestattet. Hauptsächlich aus Gründen des Datenschutzes. Der Überflug mit gewerblichen Drohnen soll dagegen möglich sein.

3. Die Aufstiegshöhe soll auf 100 m beschränkt werden. Diese 100 m Regelung gilt in den meisten Bundesländern bereits jetzt und stellt daher keine große Änderung dar.

4. Es soll eine Liberalisierung des gewerblichen Fliegens geben. So soll zukünftig auch das autonome Fliegen außerhalb von Sichtweiten möglich sein. Dies ist ein von der Logistikindustrie immer wieder geforderte Neuregelung.

Führerschein

Für gewerbliche Copterpiloten soll in Zukunft eine Zertifizierung als Pilot Grundlage der Aufstiegserlaubnis sein. Hier strebt das Ministerium an, dass die Zertifizierung zentral vom Luftfahrtbundesamt geregelt werden soll. Der Bundesverband unterstützt diesen Vorschlag, damit einer bundeseinheitlichen Regelung endlich eine Rechtssicherheit für den gewerblichen Einsatz bei Drohnen gegeben sein würde.

Stellungnahme Bundesverband

Logo_BVCPDie Zertifizierung der Piloten ist für uns als Bundesverband wichtiger Aspekt.

Hier sind wir als Bundesverband Copter Piloten mit gleichem Anspruch bereits im Vorfeld auf Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zugegangen.

Wir haben deutlich gemacht, dass wir als Bundesverband Copter Piloten uns für die Interessen der Copter Piloten einsetzen.

Daher sollte der Bundesverband der Copterpiloten neben den Industrieverbänden und dem Modellflugverband in der geplanten Anhörung der Verbände nach Bekanntgabe des Novellierungsvorschlags mit angehört werden.

Mehr Informationen zum Bundesverband: http://bvcp.de/

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Ergänzung:

Ich freue mich über das rege Interesse an diesem Text. Zur Klarstellung, insbesondere für unsere Modellflugfreunde, möchte ich deutlich machen, dass es in diesem Text in erster Linie um den  gewerblichen Einsatz von Drohnen geht. Für den gesamten Bereich des Modellflugzeugsfliegen gelten natürlich andere Regelungen.

Modellflieger dürfen in ausgewiesenen Gegenden auch natürlich höher als 100 m steigen. Wer sich für das Modellflugzeug fliegen und deren rechtliche Regelung interessiert, kann sich hier informieren: http://www.pro-modellflug.de/

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