Interview auf FluxFM


Im Morgenprogramm des Berliner Radiosenders FluxFM wurde ein Interview mit Rechtsanwalt Hoesmann geführt. Im Rahmen dieses Interviews ging es um die Kündigung der Einspeiseverträge von ARD und ZDF für die großen Kabelbetreiber.
Bislang überwiesen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jedes Jahr 60 Mio Euro, um ihr Programm in das Kabelnetz einspeisen zu dürfen.

Diese Vereinbarung stammt noch aus den Zeiten, als die Bundespost Betreiberin des Kabelnetzes war und das Geld zum Aufbau des Netzes benötigte.

Nach Ansicht der Rundfunkanstalten ist der Aufbau ist aber mittlerweile abgeschlossen und somit würde das Geld nicht mehr benötigt.

Die Zuschauer müssen jedoch keine Sorge haben, dass in Zukunft ARD und ZDF nicht mehr im Kabelnetz verfügbar sein würden. Es gibt eine grundgesetzliche Pflicht zur Sicherung der Meinungsfreiheit und auch Meinungsvielfalt und aus diesem Grunde sind die Kabelbetreiber verpflichtet, das Programm zu übertragen. Diese Pflicht besteht jedoch nur für die Hauptsender, sprich die neuen digitalen Spartensender wie EinsFestival oder ZDFneo fallen nicht darunter.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

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