Rechtsanwalt Hoesmann hat dem TV-Sender RTL heute ein Interview zu dem sog. Anti-Racheporno-Gesetz in Kalifornien gegeben. Nach diesem Gesetz ist es ab sofort in Kalifornien strafbar, Nacktaufnahmen von einem Menschen ins Internet zu setzen, ohne dass dieser das ausdrücklich genehmigt hat.
Bei dem Interview ging es insbesondere auch um die Frage, ob entsprechende rechtliche gesetzliche Regelungen auch in Deutschland existieren, die das Verbreiten von „Rachefotos“ unter Strafe stellen.
Eine solche Regelung existiert in Deutschland und das Verbreiten von entsprechenden Fotos ist seit 2004 unter Strafe gestellt. Neben den strafrechtlichen Ansrüchen bestehen natürlich auch noch die zivilrechtlichen Ansprüche der abgebildeten Person, mit denen sowohl ein Unterlassen der Verbreitung wie auch ein Schadensersatz gefordert werden kann.Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem konkreten Verstoß und es sind schon Summe von 25.000 € von Gerichten als Schadensersatz zuerkannt worden.
Solche „Rachefotos“ stellen eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar und Betroffene sollten solche Verstöße keinesfalls ignorieren.