Interview auf StarFM – Haftung für versteckte Kamera Videos

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Filme von Passanten mit einer versteckten Kamera erfreuen sich schon seit Jahrzenten größter Beliebtheit.
Früher war es eher harmlose Filme, mit denen unbedarfte Passanten auf die Schippe genommen wurden. Der Anspruch des Publikums ist heute wesentlich anspruchsvoller. Eine neue Dimension wird durch das sog. „Devil-Baby“ aus New York erreicht.

Diese furchterregend aussehende, ferngesteuerte Puppe befindet sich in einem ebenfalls ferngesteuerten Kinderwagen und dieser wird über einen belebten Bürgersteig gesteuert.
Die Puppe selbst kann fluchen, schreien und wirkt durch ihre gesamte Mimik sehr real. Das Video wurde bereits schon über 35 Mio mal geklickt.

Rechtlich ist dieser Spaß aber gar nicht so harmlos, wie Rechtsanwalt Hoesmann in einem Interview für den Berliner Sender „StarFM“ ausführte. 

Zum einen müssen vor der Ausstrahlung die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen beachtet werden, d.h. die Zustimmung der Personen eingeholt werden, dass das Material gesendet werden darf.

Aber auch haftungsrechtliche Fragen können zu einem Problem werden. So können sogar unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn eine der Personen vor Schreck einen Herzinfarkt erleidet oder vor Schreck vor ein Auto läuft und sich verletzt.

Hier ist das Video: “Devil Baby Attack”

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