Facebook unterlag in einem Rechtsstreit mit den Verbraucherzentralen auch in der Berufungsinstanz (PM 3/2014) vor dem Kammergericht Berlin.
Hintergrund des Streits sind von Facebook angewendete Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte.
Die Facebook Ireland Limited wurden vom Landgericht Berlin im Jahr 2012 bestimmte Verfahrensweisen untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte das Gericht Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten. Gegen diese Entscheidung hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, welche jedoch nun vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.
Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Urteils liegen noch nicht vor.
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014, Az. 5 U 42/12)
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Facebook und der deutsche Datenschutz sind nicht wirklich die besten Freunde und Verstöße gegen das Datenschutzrecht können auch gerichtlich verfolgt werden. Unternehmen, welche Facebook im Rahmen ihrer Kommunikation verwenden, sollten daher im Vorfeld prüfen, welche Datenschutzstandards eingehalten werden müssen und ob ein Risiko durch die Verwendung droht.