Uns liegen zur Zeit mehrere Schreiben der Debcon GmbH aus Bottrop vor. Im Rahmen dieser Mahnschreiben macht die Debcon GmbH Forderungen im Namen der Saferpayment AG / Cupido Entertainment AG geltend und fordert von unserer Mandantenzahlungen zwischen zwischen 1.262,80 € und 1.682,80 €. Dies ist eine Menge Geld und viele unserer Mandanten fragen sich, warum dieses Geld von Ihnen gefordert wird.
Hintergrund der Forderung von Debcon
Grundlage dieser Forderungen soll ein angeblicher Vertrag sein, welcher für den Zugang zu pornographischen Webseiten geschlossen worden sein soll. Unseren Mandanten ist nicht bekannt, dass Sie bewusst einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag für den Zugang zu einer Porno Webseite geschlossen haben.
Aufgrund erste Recherchen gehen wir davon aus, dass es sich um eine sogenannte Abofalle handeln könnte. Abofallen kommen im Internet leider immer wieder vor. Bei einer Abofalle kann man sich auf einer Webseite anmelden, es wird jedoch nur unzureichend auf die Kosten hingewiesen bzw. die Kosten bewusst verschleiert. In zahlreichen Urteilen wurden Abofallen bereits als rechtswidrig bewertet und die getäuschten Nutzer muss nicht bezahlen.
Unsere Mandanten können sich nicht erinnern, sich überhaupt auf einer solchen Webseite angemeldet zu. Die Anmeldung soll angeblich wohl im Jahr 2012 erfolgt sein und der angebliche Dienstleistungsvertrag soll für den Zeitraum zwischen 2012 und August 2015 bestanden haben und nunmehr die Gebühr dafür bezahlt werden.
Debcon und Saferpayment / Cupido Entertainment
Die Forderung wird von der Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH, auch bekannt als Debcon geltend gemacht. Als Inkassounternehmen ist Debcon sehr bekannt, da das Unternehmen insbesondere bei Abahmfällen als Geldeintreiber auftritt.
In den jetzigen Verfahren macht Debcon die Forderung im eigenen Namen gelten, da die Forderung von der Saferpayment und Cupido Entertainment bzw. der Ephodos GmbH erworben worden sein soll.
Vorsicht vor dem Schreiben von Debcon
Bei dem Schreiben handelt es sich um ein klassisches Mahnschreiben, auch wenn es nicht als Mahnung oder Zahlungsaufforderung tituliert ist. In der mitgeschickten Anlage befindet sich ein vorformuliertes Schreiben, ein Schuldanerkenntnis mit Zahlungsvereinbarung! Dieses Schreiben sollte keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden, da damit die Forderung anerkannt wird.
Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann
Das Schreiben und die Forderungen sind für meine Mandanten und mich nicht wirklich nachvollziehbar. Es erfolgt keine Aufschlüsselung, wie sich die Forderung zusammensetzen, wer eigentlich ursprünglich Forderungsinhaber gewesen ist und an wen die Forderung übertragen worden sind.
Auch ist nicht klar, wann der entsprechende Vertragsschluss erfolgte, welche Dienstleistungen erbracht worden sind und wie hoch die Kosten dafür gewesen sein soll.
Daher kann ich keinesfalls empfehlen, die Forderung ungeprüft zu akzeptieren, sondern sich vielmehr aktiv gegen die Forderung zur Wehr zu setzen.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben oder womöglich selbst ein entsprechendes Schreiben von Debcon bekommen haben, stehen mein Team und ich Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung.