Rechnungen von gewerblichhandeln.de

melango
Das Angebot und die Rechnungen der Chemnitzer Firma Melango.de GmbH, diese betreiben die Webseite gewerblichhandeln.de, sind bereits mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf gewerblichhandeln.de ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird, da die Kostenpflicht nicht wirklich deutlich wird.
Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht mehrerer Gerichte stehen den Betreibern der Webseite zumindest keine Zahlungsansprüche zu.

Hintergrund gewerblichhandeln.de

Dies Firma Melango.de GmbH aus Chemnitz bietet über ihre Webseite gewerblichhandeln.de einen Restpostenverkauf aus Insolvenzmassen an.
Um die Angebote einsehen zu können, muss man sich auf der Internetwebseite des Unternehmens registrieren. Im Rahmen der Anmeldung stimmt man den AGB der Firma zu. Auf der Webseite selbst befindet sich ein Hinweis, dass mit der Anmeldung automatisch eine zweijährige Mitgliedschaft abgeschlossen wird, welche eine Grundgebühr von 249 € sowie die Aufnahmegebühr von 199 € kosten soll.

Durch eine Klausel in den AGB soll zudem das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.
Zeitnah nach der Anmeldung fordert die Melango.de GmbH die Zahlung der Mitgliedschaftssumme per Zahlungsaufforderung.

Gerichtsurteile gegen melango

Wie das Amtsgericht Dresden entschied, stehen der Firma Melango.de GmbH keine Zahlungsansprüche gegen einen angemeldeten Benutzer zu. (Urteil vom 5.10.2011, Az. 104 C 344/11)

Das Gericht stufte die Klauseln der Firma Melango.de GmbH als überraschende Klausel im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB ein, infolgedessen diese Klausel nicht Vertragsbestandteil geworden ist.
Nach Ansicht des Gerichts wird im Rahmen der Anmeldung nicht ausreichend auf die Entgeltlichkeit der Anmeldung und Mitgliedschaft hingewiesen. Da die Nutzer im Internet üblicherweise von einer kostenlosen Nutzung eines Marktplatzes ausgehen, ist die Entgeltlichkeit der Mitgliedschaft eine überraschende Klausel und somit nichtig.

Auch nach Ansicht des Amtsgerichts in Düsseldorf handelt es sich bei dem Angebot der Firma um eine im Internet typischerweise kostenlose Dienstleistung und auf die Kostenpflicht wird bei Vertragsschluss nicht deutlich genug hingewiesen worden. Für die Nutzer ist nicht zu erkennen, dass bereits Anmeldung und Mitgliedschaft kostenpflichtig sind.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Die Firma Melango nutzt ganz bewusst eine rechtliche Lücke. So gibt auch Urteile, in welchen das Angebot der Firma Melango.de GmbH als legal und gültig angesehen worden ist und infolgedessen Zahlungsansprüche bestehen.

Internetnutzer, die sich irrtümlich auf der Webseite angemeldet haben, sollten daher Zahlungsaufforderungen nicht ignorieren, da hier die Rechtslage nicht eindeutig ist und die Firma ihre vermeintlichen Ansprüche mit Vehemenz durchsetzt. Dabei werden auch zum Teil rechtlich bedenklichen Drohungen gegenüber den Nutzern ausgesprochen, um diese zur Zahlung zu bewegen.

Eine Verteidigung gegen die Firma melango ist jedoch möglich und es kommt auf die Umstände des Einzelfalls der Anmeldung an. Nutzer sollten daher aktiv gegen Forderungen der Firma Melango.de GmbH vorgehen, wenn diese der eigenen Meinung nach zu Unrecht erhoben worden sind.

Wir beraten Sie gerne, wenn sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung der Firma Melango.de GmbH bekommen haben, wenn sie sich bei gewerblichhandeln.de angemeldet haben.

gewerblichhandeln.de
Rechnungen von gewerblichhandeln.de der Firma Melango.de GmbH sollten nicht ignoriert werden

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