Die vorzeitige Veröffentlichung von Wahlergebnissen oder auch Umfrageergebnissen stellt aufgrund des Wahlgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit bis zu 50.000 € Strafe geahndet werden kann. Hintergrund ist, dass der Wähler vor einer unzulässigen Beeinflussung geschützt werden soll.
Der Tageszeitung taz hat Rechtsanwalt Hoesmann aufgrund der aktuellen Geschehnisse rund um die Bundestagswahl ein Interview gegeben und die als Medienrechtler Stellung zu den vorzeitigen Veröffentlichungen genommen.
Lesen Sie die Stellungnahme hier:
http://www.taz.de/Wahlprognosen-auf-Twitter/!124287/