Bei Urheberrechtsverletzungen im Ausland stellt sich für deutsche Fotografen immer wieder die Frage, ob diese eigentlich auch in Deutschland vor Gericht gebracht werden können.
Diese Frage wird von den deutschen Gerichten unterschiedlich beurteilt.
Das Landgericht Hamburg hat jetzt (Urteil vom 17. Juni 2016, Aktenzeichen 308 O 161/12) entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann in Deutschland verfolgt werden kann, wenn die ausländische Webseite einen hinreichenden Inland zu Bezug aufweist. Der Wohnort des Fotografen reicht für den Inlandsbezug nicht aus. „Deutsches Urheberrecht im Ausland“ weiterlesen

Facebook ist eine US amerikanische Plattform, auf welcher mittlerweile mehr als 1 Milliarde Nutzer aktiv sind. Wo so viele Menschen zusammen sind, kommt es leider immer wieder zu Beleidigungen und rassistischen Äußerungen. Auch gefälschte Profile und Diffamierungen von Personen sind nicht selten.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Betreiber einer Website, die in Deutschland unter der Top Level Domain .de abrufbar ist, für eine Urheberrechtsverletzung auch im Ausland verantwortlich gemacht und dort verklagt werden. Sofern die Website auch vom Ausland abrufbar ist, ist eine Haftung möglich.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Urheber bei Urheberrechtsverletzungen im EU – Ausland gestärkt. Nach dem Urteil des EuGH kann der Urheber an dem Gericht seines Wohnortes gegen den Verletzer vorgehen, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat.