Facebook verklagen – wie geht das?

facebook_rechtFacebook ist eine US amerikanische Plattform, auf welcher mittlerweile mehr als 1 Milliarde Nutzer aktiv sind. Wo so viele Menschen zusammen sind, kommt es leider immer wieder zu Beleidigungen und rassistischen Äußerungen. Auch gefälschte Profile und Diffamierungen von Personen sind nicht selten.

Wenig Hilfe von Facebook

Von Facebook ist leider in der Regel leider keine wirklich große Mithilfe zu erwarten; diese Beiträge und Profile werden in der Regel nicht automatisch gelöscht, sondern nur auf Aufforderung. Und selbst wenn Facebook auf die Missstände hingewiesen wird, lehnt es das Unternehmen häufig mit Verweis auf seine Nutzungsbedingungen ab, die gerügten Beiträge zu löschen.

Facebook verklagen

Wenn außergerichtlich keine Lösung zu finden ist, ist der Weg zum Gericht üblicherweise der nächste logische Schritt. Der Weg zu Gericht ist bei Facebook jedoch schwieriger, als bei vielen anderen Unternehmen.

Hintergrund der juristischen Probleme ist, das Facebook in Deutschland nicht offiziell aktiv ist.

Laut den Nutzungsbedingungen von Facebook ist grundsätzlich das Gericht in Kalifornien, USA, bzw. der Sitz des Unternehmens in Irland zuständig. Je nach Art des möglichen Verstoßes könnte nach den Regeln der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) auch deutsche Gericht zuständig sein.

Noch ist nicht eindeutig geklärt, an welchem Sitz Facebook aus Deutschland verklagt werden soll.

Praktische Probleme

Doch selbst wenn eine Klage in Deutschland zulässig sein sollte, gibt es rein faktische Probleme durch den starken Auslandsbezug von Facebook. Denn es müssen bestimmte Zustellungsregeln im Rahmen eines Klageverfahrens eingehalten und die Vollstreckung eines möglichen Urteils in den USA oder Irland ist schwierig.

Art des Verstoßes entscheidend für das Vorgehen

Ein rechtliches Vorgehen gegen Facebook ist im Ergebnis zwar möglich, aber schwierig. Ich rate als Rechtsanwalt für Medienrecht daher je nach Art des Verstoßes dazu, lieber alternative Möglichkeiten des Rechtsschutzes zu suchen. Denn häufig ist auch ein zivilrechtliches Vorgehen gegen de Nutzer selbst möglich und wenn dieser in Deutschland sitzt, ist ein Klage unkompliziert.

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