Bei Urheberrechtsverletzungen im Ausland stellt sich für deutsche Fotografen immer wieder die Frage, ob diese eigentlich auch in Deutschland vor Gericht gebracht werden können.
Diese Frage wird von den deutschen Gerichten unterschiedlich beurteilt.
Das Landgericht Hamburg hat jetzt (Urteil vom 17. Juni 2016, Aktenzeichen 308 O 161/12) entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann in Deutschland verfolgt werden kann, wenn die ausländische Webseite einen hinreichenden Inland zu Bezug aufweist. Der Wohnort des Fotografen reicht für den Inlandsbezug nicht aus.
Fotoklau im Ausland
Die in Deutschland lebende Fotografin hat festgestellt, dass ein Foto von ihr auf einer ausländischen Website genutzt wird. Nachdem vorgerichtlich keine Einigung mit dem Bilderdieb erreicht wurde, hat die Fotografen vor dem Landgericht in Hamburg Klage auf Unterlassen und Schadensersatz eingereicht.
Landgericht weist Klage ab
Auch wenn die Webseite in Deutschland abrufbar ist, so reicht dies nach Ansicht des Landgerichts Hamburg nicht aus, um eine Urheberrechtsverletzung in Deutschland zu bejahen. Die Hamburger Richter haben die Klage abgewiesen, da nach Ansicht des Gerichts kein ausreichender Inlandsbezug besteht.
Das bedeutet, dass in diesem Fall Ansprüche aus dem deutschen Urheberrecht nicht geltend gemacht werden können. Zur Begründung führen die Richter von der Alster aus, dass es hier an einem wie auch immer ausgerichteten Bezug zu Deutschland fehlt. So sei weder thematisch, noch sprachlich eine wie auch immer geartete Beziehung zu Deutschland gegeben. Die bloße Abrufbarkeit begründet noch keinen hinreichenden Inland Bezug, so die Hamburger Richter.
Einschätzung
Die Rechtslage bei ausländischen Urheberrechtsverletzungen ist umstritten, so hat das Landgericht Berlin in einem ähnlichen Fall anders entschieden. Bei der Beurteilung, ob eine Urheberrechtsverletzung aus dem Ausland auch in Deutschland verfolgt werden kann, sind alle Faktoren des Falls und der Webseite zu berücksichtigen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder vielleicht sogar betroffen sind, stehen wir als Rechtsanwaltskanzlei für Medienrecht und Urheberrecht gerne an ihrer Seite.