Auch Kunstwerke im Hintergrund eines Videos können urheberrechtlich relevant sein. Eine Künstlerin ging mit Erfolg dagegen vor, dass in mehreren Videos die Nachbildung ihres Kunstwerk großformatigen und abgebildet gewesen ist.
Das nachgebildete Kunstwerk war als Wanddekoration in einem Nagelstudio angebracht. Die Inhaberin des Nagelstudios hat in mehreren Videos ihr Nagelstudio und sich selbst vorgestellt, aber auch immer wieder das Kunstwerk im Hintergrund großformatigen mit abgebildet.
Die Künstlerin sah in dieser der Nachbildung und der Publikation in dem Video eine Verletzung ihrer Rechte. Das Landgericht Flensburg ihr recht und Verbot die weitere Publikation des Videos. (LG Flensburg, Beschluss vom 7.5.2021 – 8 O 37/21) „Ein Kunstwerk als (un)wesentliches Beiwerk im Hintergrund“ weiterlesen

Uns liegen zur Zeit mehrere Schreiben der Debcon GmbH aus Bottrop vor. Im Rahmen dieser Mahnschreiben macht die Debcon GmbH Forderungen im Namen der Saferpayment AG / Cupido Entertainment AG geltend und fordert von unserer Mandantenzahlungen zwischen zwischen 1.262,80 € und 1.682,80 €. Dies ist eine Menge Geld und viele unserer Mandanten fragen sich, warum dieses Geld von Ihnen gefordert wird.
Auch Menschen, die zufällig neben einem Prominenten stehen und auf einem Foto abgebildet werden, haben einen Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Publikation.
Ein Gemälde ist urheberrechtlich geschützt, daher dürfen Kopien, sprich Fotos des Gemäldes in der Regel auch nur mit der Zustimmung des Malers publiziert werden. Wie sieht aber der Fall aus, wenn das Gemälde nur im Hintergrund in dem Foto eines Möbelkataloges mit abgebildet ist? 