Anonyme Meinungsäußerung im Internet ist geschützt

paragraphDer Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat entschieden, dass Personen, die auf Internetportals durch unwahre Tatsachenbehauptungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden, keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Auskunft gegen den Betreiber des Portals haben, wer den Beitrag gepostet hat (Urteil v. 01. Juli 2014 – VI ZR 345/13). Ohne Einwilligung des Nutzers können grundsätzlich keine Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs weitergegeben werden. Unterlassungsansprüche gegen das Portal sowie strafrechtliche Auskunftsansprüche bezüglich der Personalien bleiben davon unberührt.

In dem streitgegenständlichen Verfahren machte der Kläger, ein frei praktizierender Mediziner, einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber einer Online-Bewertungsplattform für Ärzte geltend. Seit Entdeckung der falschen Bewertungen im November 2011 wurden auf der Internetseite mehrfach unwahre Tatsachen-Behauptungen anonym über den klagenden Mediziner verfasst. Hierdurch ist er seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Auf sein Verlangen hin löschte der Betreiber die Inhalte, die allerdings kurze Zeit später erneut auf der Plattform erschienen. Der Kläger wollte daher von dem Betreiber wissen, wer die Äußerungen ins Netz gestellt hat. Diese Auskunft wurde ihm jedoch verweigert. „Anonyme Meinungsäußerung im Internet ist geschützt“ weiterlesen

Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?

MicroIn einem ausführlichen Interview mit dem ORF hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingen von WhatsApp Stellung genommen. Hintergrund waren Medienberichte, in denen es hieß, dass Nutzer sämtliche Rechte an ihren Fotos verlieren, wenn sie ihre privaten Bilder über den Smartphone-Mitteilungsdienst WhatsApp verschicken würden.

Diese Nutzungsbedingungen wurden in vielen Medien falsch zitiert, denn es ist zwischen den Statusmeldungen und den privaten Nachrichten zu unterscheiden. Private Nachrichten bleiben auch bei WhatsApp privat und dürfen nicht durch WhatsApp verwendet werden. „Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?“ weiterlesen

Haftung der Eltern für ihre Kinder im Internet


Viele Urheberrechtsverletzungen, gerade bei der Nutzung von Tauschbörsen, werden durch Kinder und Jugendliche begangen. Diese haben in der Regel aber keinen eigenen Anschluss, sondern nutzen den gemeinsamen Familienanschluss. Dieser ist in der Regel auf ein Elternteil angemeldet und wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde, wird die Abmahnung an den Anschlussinhaber, sprich die Eltern verwendet.

Sind die Eltern als Anschlussinhaber aber für Verstöße gegen das Urheberrecht ihrer minderjährigen Kinder überhaupt verantwortlich?
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Rechnungen von gewerblichhandeln.de

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Das Angebot und die Rechnungen der Chemnitzer Firma Melango.de GmbH, diese betreiben die Webseite gewerblichhandeln.de, sind bereits mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf gewerblichhandeln.de ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird, da die Kostenpflicht nicht wirklich deutlich wird.
Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht mehrerer Gerichte stehen den Betreibern der Webseite zumindest keine Zahlungsansprüche zu.
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Zitate und das Urheberrecht

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Zitate und gerade geflügelte Worte sind eine wunderbare Möglichkeit, in ein trockenes Thema einen guten Einstieg zu finden.

Dabei sind insbesondere Zitate von Heinz Erhardt und Karl Valentin beliebt.
Diese beiden Sprachkünstler haben es in einer unvergleichlichen Art und Weise verstanden, mit der Sprache zu spielen und Sprichwörter und Ausdrücke zu prägen, die als geflügelte Worte in die deutsche Sprache eingegangen sind.

Dass diese Zitate einen urheberrechtlichen Schutz genießen können, ist vielen nicht bewusst.
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Wahlkampf und der Internetauftritt der Bundesregierung

Webseite_BMI_crWie der vergangene Wahlkampf in den USA gezeigt hat, wird das Internet zu einem immer wichtigeren Medium in der Kommunikation.1 Dies ist ebenso in Deutschland erkannt worden; für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist das Internet mittlerweile auch zu dem zentralen Medium der Kommunikation geworden.

Der aktuelle Wahlkampf für die Bundestagswahl2 wird auch im Internet ausgetragen. Alle Parteien haben ihre Internetauftritte überarbeitet und fast alle Kandidaten für den Bundestag präsentieren sich mit eigenen Webseiten dem Publikum. Auch Facebook, StudiVZ und Twitter werden als Kommunikationsmedium benutzt.

Interessant aus rechtlicher Sicht ist jedoch auch der Internetauftritt der Ministerien selbst. Diese müssen nämlich in der Wahlkampfzeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht über Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten entsprechen. Hintergrund dafür ist, dass die Parteien möglichst nicht die Bundesministerien zu Wahlkampfbeeinflussung in ihrem politischen Sinne nutzen sollen.

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