Rechtsanwalt Hoesmann durfte als Rechtsexperte für den Fernsehsender RTL Stellung zu einem Urteil über die Löschung von Bildern beim Ex-Partner geben.
Üblicherweise gelten einmal gemachte Zustimmungen in Fotoaufnahmen und eine Zustimmung kann nur bei besonderen Umständen widerrufen werden. Solche besonderen Umstände sah jetzt das Oberlandesgericht Koblenz in einer Trennung des Paares und entschied, dass der Partner die intimen Fotos aus der Beziehung löschen muss. (OLG Koblenz, Urt. v. 20.05.2014 – 3 U 1288/13)