Hard Rock Markenrecht

Das Hard Rock Cafe ist weltbekannt und die Marke auch entsprechend geschützt.

In Heidelberg nutzt ein Gastronom seit 1978 die Marke ohne Genehmigung für das von ihm betriebenen „Hard-Rock-Café Heidelberg“. In Einrichtung und Ausstattung lehnt sich der Beklagte stark an die US Restaurantkette an.

1992 wurde dann das erste offizielle Hard Rock Café Berlin eröffnet und die Marke in Deutschland eingetragen. Im selben Jahr beantragte das offizielle Hard Rock Cafe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Heidelberger Wirt, zogen den Antrag jedoch nach Widerspruch der Beklagten zurück und duldeten die Benutzung der Marke durch die Beklagte 14 Jahre lang.

Da auch Rockstars immer länger auf der Bühne stehen, können somit auch Streitigkeiten um die Marke Hard Rock Cafe entsprechend länger dauern. Der Streit hält nunmehr 20 Jahre an und die Klägerinnen, das offizielle Hard Rock Cafe fordern mit ihrer Klage eine komplette Untersagung der Benutzung der Marke durch die Beklagte in Heidelberg, sowie eine Feststellung der Schadensersatzpflicht. „Hard Rock Markenrecht“ weiterlesen

Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht


Wer eine neue Marke anmeldet, sollte im Vorfeld genau prüfen, ob die gewünschte Marke Ähnlichkeiten zu einer bereits bestehenden Marke aufweist.
Gibt es bereits eine ähnliche Marke und könnte in Folge dessen eine Verwechslungsgefahr bestehen, droht eine Abmahnung.

Der markenrechtliche Verwechslungsschutz gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verbietet die Nutzung einer auch nur ähnlichen Marke durch einen nicht berechtigten Dritten.

Diese Verwechslungsgefahr ist typischerweise gegeben, wenn durch die Benutzung einer ähnlich lautenden oder bildlich ähnlich aussehenden Marke für zumindest ähnliche Waren- oder Dienstleistungen beim Endnutzer eine Verwechslungsgefahr mit einer bereits bestehenden Marke hervorgerufen werden könnte. Als Ansatzpunkt genügt es hierbei schon, dass der Endkunde die neue Marke aufgrund ihrer Ähnlichkeit zur früheren Marke, diese auch nur gedanklich in Verbindung bringt. „Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht“ weiterlesen

Fußball und Markenrecht


Von der FIFA und auch der UEFA ist man als Rechtsanwalt schon gewöhnt, dass diese mit aller Vehemenz die ihnen zustehenden Markenrechte durchsetzen und nicht vor teuren Abmahnungen zurückschrecken.

Jedoch ist jetzt in einem verstärkten Maße zu beobachten, dass auch Fans von Bundesliga-Vereinen abgemahnt werden, welche ohne Zustimmung des Vereins das Logo des Vereins nutzen.
So traf es auch den Betreiber des Adlerblogs eines Fanblogs von Eintracht Frankfurt. (http://www.adlerblog.de)
„Fußball und Markenrecht“ weiterlesen

Markenklassifikation

Wird eine Marke registriert, muss der Anwender angeben, in welche Markenklasse er seinen Markennamen eintragen möchte.

Die Markenklassen sind nach Waren und Dienstleistungen unterschieden und werden auch als Nizza-Klassen bezeichnet. Die Nizzaklassifikation umfasst derzeit 45 Klassen.
Es ist möglich, einen Begriff in verschiedenen Klassen zu registrieren.
Umgekehrt ist es auch möglich, dass ein Begriff in verschiedenen Klassen markenrechtlich geschützt ist, solange keine Verwechselungsgefahr besteht.

Die Einteilung der Klassen nach § 19 Absatz 1 der Markenverordnung entsprechend der 9. Ausgabe des Abkommens von Nizza ist folgende:

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