Ein Amazon Marketplace Händler muss seine Angebote regelmäßig auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht prüfen. Die bloße stichprobenartige Überprüfung seiner Angebote reicht nach Ansicht des Kammergerichts Berlin nicht aus. Insbesondere wenn Angebotstexte durch Dritte verändert werden können, wie dies bei Amazon der Fall ist, muss ein Händler regelmäßig seine Angebote auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen. Ein Amazon Händler haftet als Störer für Änderungen durch Dritte. „Haftung Amazon Marketplace“ weiterlesen
Ist die Markenanmeldung bereits eine geschäftsmäßige Nutzung?
Mit der bloßen Markenanmeldung oder auch Registrierung einer Domain liegt regelmäßig keine geschäftsmäßige Nutzung der Marke vor, Vorsicht ist allerdings bei der Registrierung des Namens im Handelsregister geboten.
Der Schutz des Markenrechtes für eingetragene Marken greift regelmäßig dann, wenn ein Dritter die bereits geschützte Marke geschäftsmäßig benutzt. Juristisch umstritten ist die Frage, wann eigentlich eine geschäftsmäßige Nutzung einer Marke gegeben ist. Häufig werden Marken und Domains bereits registriert, bevor überhaupt eine geschäftliche Aktivität gegeben ist.
Bei der Frage der geschäftsmäßige Nutzung kommt es auf den Einzelfall und auch die Art der Nutzung selbst an.
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Gastdozent für Markenrecht an der Fachhochschule
Rechtsanwalt Hoesmann wurde an die Fachhochschule Westküste eingeladen, eine Gastvorlesung zum Markenrecht aus praktischer Sicht zu halten. Im Rahmen seiner Gastvorlesung wird Rechtsanwalt Hoesmann insbesondere auf die praktischen Fragen des Markenrecht eingehen.
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Markenrechtsverletzung auf Internet-Verkaufsplattformen
Wer im Internet Waren zum Verkauf anbietet, nennt zur näheren Produktbeschreibung häufig auch den Markennamen des Verkaufgegenstandes. Dass es sich dabei um eine Markenrechtsverletzung handeln könnte, ist vielen nicht bewusst. Aufgrund des hohen Regelstreitwertes im Markenrecht kann es dann schnell ziemlich teuer werden. Um hohe Kosten zu verhindern, sollten einige Regeln beachtet werden.
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Abmahnung Union Harbour durch Bee Kay Legal
Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Union Harbour Ltd aus Hongkong durch die Kanzlei Bee Kay Legal zur Prüfung vor.
Inhalt Abmahnung Union Harbour
Die Kanzlei Bee Kay Legal wirft in der Abmahnung einem Online Händler vor, gegen das Markenrecht von Union Harbour verstoßen zu haben.
Hintergrund der Abmahnung ist, dass der abgemahnte Händler Schlüsselanhänger in Form eines Karabinerhakens verkauft hat. Die Schlüsselanhänger in der Form eines Karabinerhaken sind, so die Rechtsanwälte Bee Kay Legal durch verschiedene Gemeinschaftsmarken markenrechtlich geschützt. „Abmahnung Union Harbour durch Bee Kay Legal“ weiterlesen
Smartphone-Apps genießen grundsätzlich Werktitelschutz
Seit einer geraumen Zeit gelten Computerprogramme – und auch Computerspiele als
titelschutzfähige Werke. Das bedeutet, dass der Name der Programme nicht ohne weiteres von anderen verwendet werden darf. Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.01.2016 (Az.: I ZR 202/14) nun entschieden, dass auch Domainnamen von Internetangeboten und Apps für mobile Endgeräte grundsätzlich Werktitelschutz genießen können.
Sachverhalt
Im Urteil wurde der Klägerin, die unter dem Domainnamen “wetter.de” eine Internetseite und eine App betreibt, der Titelschutz versagt. Die Beklagte ist Inhaberin der Domain “wetter.at” und “wetter-deutschland.com”. Unter beiden Internetseiten und Apps werden Wetterdaten und weitere Informationen über das Thema Wetter zur Verfügung gestellt.
Die Klägerin erhob Einspruch gegen die Benutzung der Bezeichnung der Beklagten für ihre Wetter-Apps, da ihrer Meinung nach diese eine Verletzung ihrer Titelschutzrechte für “wetter.de” darstellen würden. Außerdem hat sie die Beklagte auf Unterlassung, Auskunft und Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch genommen. Die Klage war jedoch erfolglos und die eingelegte Revision hat der BGH zurückgewiesen.
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Keine Verhandlungen über die Abgabe von Unterlassungserklärungen
Wenn man eine Abmahnung erhält, weil man gegen das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen hat, wird in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Mit dieser Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt.
Die Unterlassungserklärung ist das Versprechen, den Verstoß nicht erneut zu begehen und falls doch, verpflichtet man sich zur Zahlung einer Strafe. Nur mit Abgabe einer Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.
Bei einer Abmahnung ist die Unterlassungserklärung das juristisch Entscheidende. Die Geldansprüche sind, juristisch gesehen, gar nicht so wichtig. Daher sollte auch in aller Regel keine Diskussion über das “Ob” einer Unterlassungserklärung geführt werden, insbesondere nicht die Zahlung von Schadensersatzansprüchen von der Unterlassungserklärung abhängig gemacht werden.
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Super Bayern muss eleminiert werden
Die „Super Bayern“ müssen eliminiert werden. Mit dieser Aussage lässt sich das Urteil des Bundespatentgerichtes in einer markenrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem FC Bayern München und dem Inhaber der Marke „Super Bayern“ zusammenfassen. „Super Bayern muss eleminiert werden“ weiterlesen
Wettbewerbsverstoß durch Nennung des Markennamens in einer Artikelbeschreibung
Die Nennung eines geschützten Markennamens in einer Artikelbeschreibung ist regelmäßig zulässig. Etwas anderes gilt jedoch, wenn diese Artikelbeschreibung auch von anderen genutzt werden darf. So ist es bei der Handelsplattform Amazon erlaubt, Artikelbeschreibungen von Dritten zu übernehmen. Fügt man jetzt nachträglich einen Markennamen in die Artikelbeschreibung ein, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10) sah in der nachträglichen Veränderung durch Einfügung eines Markennamens die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers. Denn auch wenn die Übernahme der Artikelbeschreibung aufgrund der Nutzungsbedingungen von Amazon zulässig ist, berechtigte diese nicht dazu, die Artikelbeschreibung durch Einfügung eines Markennamens zu verändern. Insbesondere wenn die Abänderung nur deswegen erfolgte, um die Entscheidungsfreiheit der anderen Anbieter einzuschränken, liegt ein Verstoß gegen § 10 Nr. UWG vor. Dies stellt eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers dar. „Wettbewerbsverstoß durch Nennung des Markennamens in einer Artikelbeschreibung“ weiterlesen
Markenrecht: Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit um die Farbe “Gelb”
Ein gelbes Wörterbuch darf nur von Langenscheidt angeboten werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nur Langenscheidt zweisprachige Wörterbücher in sein typisches Gelb kleiden darf.
Der Verlag gewinnt damit den Rechtsstreit gegen einen Konkurrenten aus den USA, der ebenfalls ein Wörterbuch mit einem gelben Umschlag anbot. Langenscheidt hatte sich bereits 2010 die Farbmarke „Gelb“ für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher als Marke eintragen lassen.
Als Begründung führten die Richter des Bundesgerichtshof aus, dass der Verbraucher die beiden Marken aufgrund der Farbe verwechseln könnte. Diese Verwechselbarkeit ist eines der entscheidenden Kriterien bei der Beurteilung der Frage, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Bei den Produkten von Langenscheidt und Rosetta Stone bestehe zudem eine „erhebliche Warenähnlichkeit“. Die Warenähnlichkeit ist ein weiteres Kriterium, wenn es darum geht zu entscheiden, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Es bestehe daher nach Ansicht der Karlsruher Robenträger die Gefahr, dass die Käufer davon ausgingen, die Rosetta-Lernsoftware werde von Langenscheidt angeboten. „Markenrecht: Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit um die Farbe “Gelb”“ weiterlesen