In der heutigen digitalen Welt kann jeder schnell und einfach ein Foto mit seinem Smartphone anfertigen. Und auch Medien leben im Internet davon, ihre Themen mit Fotos zu unterlegen.
Ist jedoch eine Person auf den Fotos abgebildet, kommt das Recht am eigenen Bild ins Spiel – und das ist zweifacher Hinsicht: Sowohl derjenige, der jemand anderen fotografiert und dieses Bild veröffentlichen will, als auch derjenige, dessen Abbild öffentlich verbreitet wird, kommt mit dieser Thematik in Kontakt.
Darum ist es auch so wichtig, sich der Grundzüge des Rechts am eigenen Bild bewusst zu sein, um zu wissen, welche Rechte man hat und was insbesondere die Medien (nicht) dürfen.
Unser Mitarbeiter Philipp Guttmann hat sich im Rahmen einer universitären Bachelor Arbeit mit dem Thema der Verwechslung in den Medien und dem Recht auf am eigenen Bild auseinandergesetzt. Wir freuen uns, dass diese mit zwölf Punkten bewertete Arbeit und auf der Webseite publiziert werden darf. „Das Recht auf Verpixelung in der Medienberichterstattung – Philipp Guttmann“ weiterlesen

Aktuell mehren sich die Fälle, in denen vermeintliche Opfer behaupten, sie seien Opfer einer Straftat geworden. Zu Beginn des Jahres hat eine minderjährige Schülerin aus Berlin behauptet, sie sei von drei südländischen Personen vergewaltigt worden. Schon nach ersten Ermittlungen der Polizei ergaben sich Zweifel und nach kurzer Zeit gab das Mädchen zu, die Vorwürfe nur erfunden zu haben.
Das neue Medienrecht in Polen wird zur Zeit kontrovers diskutiert und viele Kommentatoren sehen in dem neuen polnischen Medienrecht eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.
Der in die Kritik geratene deutsche Automobilclub ADAC hat beschlossen, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten während der Hauptversammlung keinen Film und Tonaufnahmen machen dürfen. Von den Chefredakteuren der beiden Sender Thomas Baumann und Peter Frey wird das Filmverbot „als höchst bedauerlich“ bezeichnet.