Kanzlei Hoesmann gewinnt erneut in Filesharing-Prozess gegen Baumgarten Brandt

Paragraph_3Die Kanzlei Hoesmann konnte erneut erfolgreich eine Filesharing Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt abwehren. Die Klage wurde voll umfänglich abgewiesen. Unsere Mandantschaft muss weder für die Abmahnung, noch für unsere gerichtliche Tätigkeit etwas zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Gegenseite zu tragen.
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Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

icon_40Nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bei einer urheberrechtlichen Verletzung die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Fehlerhafte Unterlassungserklärungen können hohe Kosten nach sich ziehen. 

Mit einer urheberrechtlichen Abmahnung ist in der Regel auch die Verpflichtung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig ist in der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Ob diese mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben wird oder eine eigene, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte unbedingt durch einen Rechtsanwalt geprüft.

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Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH

Waldorf-Frommer_crUns liegen zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.

In den Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unseren Mandanten vor, für das illegale Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss verantwortlich zu sein. Dies unterstreicht Waldorf Frommer durch die Zusendung eines Ermittlungsdatensatzes und eines Gerichtsurteils.

Vor diesem Hintergrund fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Unterschrift unter eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben werden in der Regel Schadenersatzansprüche in Höhe von 600 € und ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € geltend gemacht, insgesamt die Summe von 815 €. „Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH“ weiterlesen

BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden

ZeitungsartikelIm Presserecht und Medienrecht geht es häufig um öffentliche Äußerungen. Immer wieder ist dabei zu beobachten, dass einzelne Äußerungen isoliert aus dem Zusammenhang gerissen und gesondert verfolgt werden.

Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschied.

Äußerungen dürften nicht rein isoliert betrachtet und aus dem betreffenden Kontext herausgelöst, sondern müssen stets im Zusammenhang beurteilt werden.
So ist bei der Deutung und Auslegung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung diese in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. „BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden“ weiterlesen

Foto- und Bildrecht: Rechtsanwalt Hoesmann im Interview

http://www.youtube.com/watch?v=G0NTncT6DwQ

Das Fotografieren auf der Straße, insbesondere das Fotografieren von Menschen, unterliegt strengen juristischen Regeln. Welche Regeln zu beachten sind, erklärt Rechtsanwalt Hoesmann im Interview.

Mehr Videos und Interviews unserer Medienrechtskanzlei finden Sie auf youtube – LINK

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Werbung mit Testurteilen

Bei der Werbung mit Testurteilen sind viele juristische Feinheiten zu beachten.
Die Kanzlei Hoesmann hat auf presserecht-aktuell einen Beitrag veröffentlicht, was bei der Werbung mit Testurteilen zu beachten ist.

Wenn Sie Fragen zu der korrekten Gestaltung einer Werbeanzeige haben, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne persönlich zur Verfügung.
Die Kanzlei Hoesmann berät Sie bundesweit – der telefonische Erstkontakt ist bei uns kostenlos.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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    office@hoesmann.eu

     

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