Vielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.
Aufnahmen, bei welchen Personen ungefragt auf der Straße fotografiert werden, müssen nicht geduldet werden und stellen in vielen Fällen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die Kunstfreiheit des Fotografen findet demnach die Grenzen in Ihrem Persönlichkeitsrecht. Dies hat das LG Berlin in seinem Urteil vom 3. Juni 2014 (27 O 56/14) erneut bestätigt. „Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht“ weiterlesen

Fast keine Internetpublikation kommt ohne Symbolbilder aus. Gerade bei allgemeinen Themen, wie zum Beispiel einen Artikel über Facebook, ist es wichtig, dass der Artikel auch mit einem entsprechenden Facebook Symbolbild versehen ist.
Auch Menschen, die zufällig neben einem Prominenten stehen und auf einem Foto abgebildet werden, haben einen Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Publikation.
Nach dem Ende einer Liebesbeziehung findet sich häufig einer der Partner nicht mit Ende ab und belästigt, zum Teil sogar körperlich, den Ex-Partner. Gegen diesen unerwünschten Kontakt kann man sich mit einem Kontaktaufnahme Verbot wehren.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (Az.: VI ZR 9/14) entschieden, dass bei Bildveröffentlichungen im Internet eine konkludente Einwilligung vorliegt, wenn die betreffende Person im Vorfeld weiß, dass Fotos auf der Veranstaltung aufgenommen und eventuell auch zu Werbezwecken veröffentlicht werden.