Zum Inhalt springen

Kanzlei Hoesmann

Medienrecht, Urheberrecht und Wirtschaftsrecht

  • Home
  • Kanzlei
    • Die Anwälte
    • Karriere
    • Honorar
    • International
  • Tätigkeitsfelder
    • Urheberrecht Medienrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Vertragsrecht und AGB
    • Datenschutz
    • Markenrecht
    • Vorträge & Seminare
    • Medienstrafrecht
    • Abmahnungen
      • Filesharing Abmahnung
      • Verteidigung gegen Abmahnungen
      • Hintergrundwissen Abmahnung
      • Inhalt von Abmahnschreiben
  • Speaker
  • Legal News
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Veröffentlicht am 12. Januar 201616. Oktober 2017 von Rechtsanwalt Hoesmann

Urheberrecht an Symbolbildern

facebook , logo, logo facebookFast keine Internetpublikation kommt ohne Symbolbilder aus. Gerade bei allgemeinen Themen, wie zum Beispiel einen Artikel über Facebook, ist es wichtig, dass der Artikel auch mit einem entsprechenden Facebook Symbolbild versehen ist.

Facebook Symbolbild

Diese Symbolbilder sind, und wurde zum Teil sehr weit im Internet verbreitet sind, urheberrechtlich geschützt. Es kommt für einen urheberrechtlichen Schutz nicht darauf an, dass explizit dabei steht, dass das Bild geschützt ist. Vielmehr ist ist ein Foto in der Regel auch ohne einen entsprechenden Hinweis urheberrechtlich geschützt. Bei dem hier gezeigten Facebook Symbolbild, handelt es sich um ein Symbolbild, welches Rechtsanwalt Hoesmann persönlich aufgenommen hat. Er hat der Kanzlei Hoesmann das Recht übertragen, dass diese das Bild auch im Rahmen der eigenen Internetpublikation nutzen darf.

facebook , logo, logo facebook
Facebook und Recht

Vorsicht Google Bildersuche

Gerade bei der Google Bildersuche werden viele Bilder angezeigt, welche urheberrechtlich geschützt sind. Keinesfalls sollte man sich darauf verlassen, dass die Fotos unbedenklich übernommen werden können.

Selbst wenn bei Eingabe der entsprechenden Suchfunktion nach lizenzfreien, bzw. Bilder zur Wiederverwendung gesucht wird, bedeutet es nicht, dass die dort eingestellten Bilder bedenkenlos übernommen werden können.

Prüfung

Vielmehr ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob das Bild tatsächlich übernommen werden darf. Fehler bei der Übernahme von Symbolbildern können sehr teuer werden, da ein Verstoß gegen das Urheberrecht mit einer Abmahnung geahndet werden kann. Achten Sie auch darauf, ob sie unter Umständen den Namen des Fotografen nennen müssen oder auf sonstige Lizenzbedingungen bei der Übernahme des Bildes zu beachten sind.

Falls Sie Fragen zu dem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (6 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


    Loading...

     

    KategorienMedienrecht, Urheberrecht SchlagwörterAbmahnung, Anwalt, Erlaubnis, Facebook, Facebook law, Facebook Logo, Facebook Symbol, Facebook und Recht, Feature, Handy, justice, Justitia, Justiz, law, Licence free, Lizenz, Logo, Person, Rechte frei, Rechtsanwalt, Smartphone, Symbolbild, Übernahme, Verstoß

    Beitrags-Navigation

    Vorheriger BeitragZurück Abmahnung durch eine Gesellschaft
    Nächster BeitragWeiter Filesharing – Eltern haften für ihre Kinder

    Kontakt zu uns

    030 / 61 08 04 191

    oder per E-Mail

    office@hoesmann.eu

      Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.

      Suche

      Links

      • Kontakt
      • Formulare
      • Impressum
      • Datenschutzerklärung

      Unsere Schwerpunkte

      • Urheberrecht Medienrecht
      • Datenschutz
      • Vertragsrecht und AGB
      • Wettbewerbsrecht
      • Facebook
      • Twitter
      • Instagram
      Datenschutz Stolz präsentiert von WordPress
      Cookie-Zustimmung verwalten
      Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
      Funktional Immer aktiv
      Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
      Vorlieben
      Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
      Statistiken
      Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
      Marketing
      Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
      Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
      Einstellungen ansehen
      {title} {title} {title}