Fast keine Internetpublikation kommt ohne Symbolbilder aus. Gerade bei allgemeinen Themen, wie zum Beispiel einen Artikel über Facebook, ist es wichtig, dass der Artikel auch mit einem entsprechenden Facebook Symbolbild versehen ist.
Facebook Symbolbild
Diese Symbolbilder sind, und wurde zum Teil sehr weit im Internet verbreitet sind, urheberrechtlich geschützt. Es kommt für einen urheberrechtlichen Schutz nicht darauf an, dass explizit dabei steht, dass das Bild geschützt ist. Vielmehr ist ist ein Foto in der Regel auch ohne einen entsprechenden Hinweis urheberrechtlich geschützt. Bei dem hier gezeigten Facebook Symbolbild, handelt es sich um ein Symbolbild, welches Rechtsanwalt Hoesmann persönlich aufgenommen hat. Er hat der Kanzlei Hoesmann das Recht übertragen, dass diese das Bild auch im Rahmen der eigenen Internetpublikation nutzen darf.
Vorsicht Google Bildersuche
Gerade bei der Google Bildersuche werden viele Bilder angezeigt, welche urheberrechtlich geschützt sind. Keinesfalls sollte man sich darauf verlassen, dass die Fotos unbedenklich übernommen werden können.
Selbst wenn bei Eingabe der entsprechenden Suchfunktion nach lizenzfreien, bzw. Bilder zur Wiederverwendung gesucht wird, bedeutet es nicht, dass die dort eingestellten Bilder bedenkenlos übernommen werden können.
Prüfung
Vielmehr ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob das Bild tatsächlich übernommen werden darf. Fehler bei der Übernahme von Symbolbildern können sehr teuer werden, da ein Verstoß gegen das Urheberrecht mit einer Abmahnung geahndet werden kann. Achten Sie auch darauf, ob sie unter Umständen den Namen des Fotografen nennen müssen oder auf sonstige Lizenzbedingungen bei der Übernahme des Bildes zu beachten sind.
Falls Sie Fragen zu dem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.