BGH Urteil über die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung

zeitungsartikelDie Darstellung eines Verdachts in den Medien ist laut des Bundesgerichtshofs (BGH) zulässig, wenn es durch das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist, über den Verdacht zu berichten. Voraussetzung ist, dass ein Mindestbestand an Wahrheit gegeben ist und zudem eine Meinungsberichterstattung vorliege. „BGH Urteil über die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung“ weiterlesen

Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist

Im Austreetfotogenblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.

In dem folgenden Beitrag zeige ich, warum die Streetfotografie so heikel ist. „Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist“ weiterlesen

Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend

ZeitungsartikelDie Erkennbarkeit einer Person im Rahmen einer Berichterstattung kann auch durch die Gesamtumstände gegeben sein. Selbst wenn nur einzelne Körperpartien gezeigt werden bzw. das Gesicht gepixelt wird, kann aus den weiteren Umständen einer Erkennbarkeit des Abgebildeten gegeben sein.

Gegen eine solche Berichterstattung kann man sich wehren.

Juristisch handelt es sich um eine erkennbare Personenaufnahme, wenn gemäß des § 22 S. 1 KUG die Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes in einer für Dritte erkennbaren Weise (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 2201, mwN) gegeben ist. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Fotografie handeln, es reicht die Reproduktion in jeder beliebigen Form aus, sprich auch Youtube Videos und öffentlice Facebook Posting unterfallen dem Merkmal der Aufnahem. (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 20).

Für eine Erkennbarkeit ist es dabei ausreichend, wenn Teile der Person abgebildet werden und aus dieser Darstellung Anhaltspunkte für den Abgebildeten entstehen, er könne möglicherweise von Dritten erkannt werden (BGH GRUR 1962, 211). Hinsichtlich des »Dritten« ist eine Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis, den der Betroffene nicht ohne Weiteres selbst unterrichten bzw. überschauen kann, ausreichend (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 22; LG Köln, ZUM-RD 2005, 351). „Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend“ weiterlesen

Pressefreiheit gibt kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden

haus-paragrafDie Freiheit der Presse und die Freiheit der Berichterstattung ist eines der Wesensmerkmal der Demokratie. Jedoch gilt diese Freiheit nicht schrankenlos.

Wie das Verwaltungsgericht in Berlin entschied, ergibt sich weder aus dem Berliner Pressegesetz noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit ein Recht für Journalisten auf Zutritt zu nicht-öffentlichen Gebäuden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die durch Flüchtlinge besetze ehemalige Gerhard-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg. Nachdem der Streit über die besetze Schule eskalierte, verlangten Pressevertretern, die sich über die Lage der Flüchtlinge informieren wollten, den Zugang zum Gebäude. Dies wurde durch das Bezirksamt verweigert.

Zurecht, wie die Berliner Verwaltungsrichter in einem Eilverfahren entschieden. „Pressefreiheit gibt kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden“ weiterlesen

Das neue Leistungsschutzrecht für Verlage


Das Leistungsschutzrecht für Verlage tritt nunmehr am 1. August in Kraft. Ende März wurde das Leistungsschutzrecht im Bundesrat beschlossen, da sich innerhalb der Opposition keine Mehrheit gegen das umstrittene Gesetz finden konnte.
Nach wie vor sind dennoch wichtige, rechtliche Unklarheiten von der Umsetzung bis zur Anwendung des Gesetzes vorhanden. Auf einige dieser Problemstellungen soll im Folgenden eingegangen werden.

Wer will was von wem woraus
Die Ursachen des Gesetzes liegen in der Sammlung und Darbietung von Suchergebnissen und Vorschauanzeigen, mithilfe dieser die einschlägigen Suchmaschinen zumeist Titel und Teaser von Presseerzeugnissen der Verlage übernehmen. Dies liegt in der Natur der Sache von Suchmaschinen und ähnlichen automatisiert-arbeitenden Aggregatoren, zu denen auch Nachrichten-Apps zählen.
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Interview in der Welt – Sind Tweets urheberrechtlich geschützt?


In der Welt kompakt vom 01.03.2012 wird berichtet, dass die beliebte Rubrik auf Seite 1 mit den “Tweets des Tages” eingestellt wird.
Laut Welt mehren sich die Beschwerden von Twitter-Nutzern, die sich gegen die Verwendung ihrer Tweets aussprachen.

Zu diesem Thema wurde ich von der Welt zu der Frage interviewt, ob Tweets urheberrechtlich geschützt sind.

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Wahlkampf und der Internetauftritt der Bundesregierung

Webseite_BMI_crWie der vergangene Wahlkampf in den USA gezeigt hat, wird das Internet zu einem immer wichtigeren Medium in der Kommunikation.1 Dies ist ebenso in Deutschland erkannt worden; für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist das Internet mittlerweile auch zu dem zentralen Medium der Kommunikation geworden.

Der aktuelle Wahlkampf für die Bundestagswahl2 wird auch im Internet ausgetragen. Alle Parteien haben ihre Internetauftritte überarbeitet und fast alle Kandidaten für den Bundestag präsentieren sich mit eigenen Webseiten dem Publikum. Auch Facebook, StudiVZ und Twitter werden als Kommunikationsmedium benutzt.

Interessant aus rechtlicher Sicht ist jedoch auch der Internetauftritt der Ministerien selbst. Diese müssen nämlich in der Wahlkampfzeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht über Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten entsprechen. Hintergrund dafür ist, dass die Parteien möglichst nicht die Bundesministerien zu Wahlkampfbeeinflussung in ihrem politischen Sinne nutzen sollen.

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