Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?

MicroIn einem ausführlichen Interview mit dem ORF hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingen von WhatsApp Stellung genommen. Hintergrund waren Medienberichte, in denen es hieß, dass Nutzer sämtliche Rechte an ihren Fotos verlieren, wenn sie ihre privaten Bilder über den Smartphone-Mitteilungsdienst WhatsApp verschicken würden.

Diese Nutzungsbedingungen wurden in vielen Medien falsch zitiert, denn es ist zwischen den Statusmeldungen und den privaten Nachrichten zu unterscheiden. Private Nachrichten bleiben auch bei WhatsApp privat und dürfen nicht durch WhatsApp verwendet werden. „Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?“ weiterlesen

WhatsApp Nutzungsbedingungen verlieren vor Gericht

Paragraph_3In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil wurde der Messenger-Dienst WhatsApp verurteilt, in Deutschland nicht mehr die englischsprachige Vertragsbedingungen zu verwenden und ebenso ein verbessertes Impressum zu nutzen. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. (LG Berlin, Urteil vom vom 09.05.2014 – 15 O 44/13)

Der vzbv störte sich insbesondere an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp, welche nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen. Die Berliner Richter folgten der Argumentation des vzbv, englische AGB seien Verbrauchern in Deutschland nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen.

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Interview für den ORF

orfRechtsanwalt Hoesmann hat heute dem ORF, dem österreichischen Rundfunk ein Interview zu den Nutzungsbedingungen von WhatsApp gegeben.

In dem Interview ging es vor allem um die Frage, was WhatsApp mit den Inhalten seiner Nutzer machen darf. Rechtsanwalt Hoesmann betonte in dem Interview für den Rundfunk, dass es einen Unterschied zwischen den privaten Nachrichten der Nutzer und den öffentlichen Statusmeldungen gibt.

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Stellungnahme zu WhatsApp und den Nutzungsbedingungen

whatsappZur Zeit wird in den Medien und auch unter Juristen viel über die Nutzungsbedingungen von WhatsApp diskutiert. Immer wieder wird dabei auch behauptet, dass WhatsApp mit privaten Bildern seiner Nutzer Werbung machen dürfte.

Dies stimmt nicht. In einem Beitrag des Journalisten Andreas Rickmann hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingungen Stellung genommen:

WhatsApp braucht Rechte, um Daten zu übertragen. Bezogen auf die Profilbilder heißt das: WhatsApp muss das Recht haben, diese Bilder anzeigen zu dürfen.

Aus Punkt 5 B der Nutzungsbedingungen geht hervor, dass der Dienst die Profilbilder der Nutzer in Verbindung mit WhatsApp nutzen darf. Das alles gilt ausschließlich für den Status. Es ist falsch, aus Punkt 5 der Nutzungsbedingungen abzuleiten, dass dies auch für versendete Bilder in Privatnachrichten und Gruppenchats gilt.
Aufgrund seines Geschäftsmodells hat WhatsApp zudem kein Interesse, in Privat-Chats versendete Bilder zu nutzen.

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