Tesla: Bei der Bedienung des Touchscreens droht Fahrverbot

Tesla ist der Vorreiter in Sachen E-Autos und Digitalisierung im Auto. So lassen sich die meisten Funktionen von einem Touchscreen aus steuern. Weltweit wird Tesla für seine Innovationen gefeiert. Doch Tesla hat die Rechnung ohne die Engstirnigkeit Deutscher Berufsrichter gemacht. Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe kann die Bedienung des Touchscreens ein Fahrverbot bedeuten.

Der Fall: Regen und Scheibenwischer

Im März 2020 kam der Fahrer eines Tesla Model 3 bei starkem Regen und nasser Fahrbahn von der Fahrbahn ab. Er fuhr in eine Böschung und kollidierte mit einem Schild und mehreren Bäumen. Grund des Unfalls war nach Angaben des Fahrers die Bedienung der Scheibenwischer über den Touchscreen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den Fahrer zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot.

Hintergrund: Tesla geht konsequent neue Wege bei Technik und Design. Zu den Innovationen von Tesla gehört unter anderem auch, dass auf Knöpfe und Schalter weitesgehend verzichtet wird. Eine Bedienung findet vornehmlich über den zentral positionierten Touchscreen statt. Intuitiv lassen sich hier die verschiedenen Einstellungen vornehmen.

Das Urteil: Touchscreenbedienung ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung

Das Gericht sah in der Bedienung des Touchscreens ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO. Eher bekannt ist diese Norm dafür, dass sie die Bedienung des Mobiltelefons am Steuer mit der freien Hand untersagt. Dabei fallen unter den sogenannten Handyparagrafen nicht nur Mobiltelefone, sondern elektronische Geräte aller Art. Darunter zählen auch fest verbaute Geräte. Damit ist klar, dass auch der von Tesla eingebaute Touchscreen darunter fällt.
(Az: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2020 – 1 RB Ss 823/19)

Zu beachten sind die in § 23 Abs. 1a Nr. 2 StVO aufgelisteten Ausnahmen unter denen die Bedienung gestattet ist. So können Geräte mit Hilfe von Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bedient werden. Gestattet ist auch eine dem Straßen,- Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung. Es ergeben sich 2 Fallgruppe in denen die Nutzung untersagt ist, das in der Hand halten und die zu lange Blickabwendung von der Straße.

Wende deinen Blick nicht ab

Zu solch einer Blickabwendung kam es nach Ansicht der Karlsruher Robenträger bei der Fahrt mit dem Tesla. Der Fahrer des Tesla konnte zwar die Scheibenwischer mit einem Schalter ein- und ausschalten, die Regelung der Intervalle erfolgt jedoch am Touchscreen. Das Amtsgericht in Karlsruhe stellte fest, dass die Nutzung des von Tesla eingebauten Touchscreen bei starkem Regen jedenfalls keine angepasste Blickzuwendung darstellt. Es sah auch die Einschränkung der Bedienung des Fahrzeugs als verhältnismäßig an. Das OLG Karlsruhe bestätigte das Urteil.

Auswirkung für Tesla

Der Tesla Fahrer steht bei Regen vor einem Problem. Möchte er den Touchscreen nutzen um den Scheibenwischer-Intervall einzustellen um möglicherweise seine Sicht zu verbessern, könnte er dafür bestraft werden. Inwieweit bei der Bedienung sicherheitstechnischer Geräte eine zu lange Blickabwendung stattfand ist im Einzelfall zu prüfen. Das Urteil des OLG wird durchaus kritisch betrachtet. Es könnte in letzter Konsequent bedeuten, dass Tesla Fahrer in Deutschland ihr Fahrzeug nicht mehr voll nutzen dürfen.

Fazit Rechtsanwalt Hoesmann

Das Urteil selbst ist symptomatisch für den Innovationsstandort Deutschland.  Während in anderen Ländern die Gesetze angepasst und geändert werden,  um zum Beispiel autonomes Fahren zu regeln und Innovationen begrüßt werden, verbietet Deutschland die Bedienung des Scheibenwischers. 

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