Urheberrechtsstreit zwischen Kunstprofessorin und Fortuna Düsseldorf

Ein kurioser Streit ums Urheberrecht ereignet sich laut Medienberichten in Nordrhein-Westfalen: Die Kunstprofessorin Heike Klussmann nimmt den Fußballbundesligisten Fortuna Düsseldorf in Anspruch, weil dieser mit dem Design seines letztjährigen Auswärtstrikots gegen das Urheberrecht verstieß.

Der Fall

Dieser Auffassung ist laut den Medien jedenfalls das Gericht nach der mündlichen Verhandlung. Es sah in dem speziellen Rautenmuster, welches das Trikot schmückte, eine sehr starke Ähnlichkeit mit dem an den Wänden einer Düsseldorfer U-Bahn-Linie befindlichen Verzierungen. Diese hatte Frau Klussmann zur Verschönerung der Wehrbahn-U-Bahn-Linie entworfen. Die unregelmäßigen Rauten zieren sämtliche Stationswände der Bahn. Interessanterweise wies der Verein bei der Präsentation des Trikots in einem Video selbst darauf hin, dass die U-Bahn-Linie als Inspiration für das Design diente.

Youtube Video 

Entschädigung von 50.000,- Euro

Die Kunstprofessorin nahm aufgrund der Urheberrechtsverletzung den Fußballverein auf Zahlung von 50.000,- Euro in Anspruch. Das Gericht geht indes zwar von einer Urheberrechtsverletzung aus, sieht den Schadensersatz in dieser Höhe jedoch als zu hoch an. Es wirkte darauf hin, dass sich die Parteien außergerichtlich vergleichen und eine Zahlung in einer Größenordnung von 15.000,- Euro vereinbaren. Dies hatte Fortuna Düsseldorf anscheinend schon angeboten.

Der Rechtsstreit ist also noch nicht rechtskräftig entschieden oder beigelegt.

Urheberrechtlicher Schutz kann weit reichen

Der Fall zeigt, dass der Schutz urheberrechtlicher Werke weit reichen kann. Keineswegs ist es so, dass nur 1:1-Kopien des Werkes rechtswidrig sein können. So können beispielsweise nicht nur exakte Nachbildungen einer urheberrechtlich geschützten Skulptur verboten sein, sondern auch veröffentlichte Fotografien davon. Und auch Abänderungen können verboten sein. Entscheidend ist, ob man das ursprüngliche Werk in dem neuen Werk wiedererkennen kann. Je nach Kunstform sind deshalb unterschiedliche Maßstäbe bei der Frage anzusetzen, ob es sich um eine Vervielfältigung handelt oder nicht.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.


    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


    Loading...