Ein Kunstwerk als (un)wesentliches Beiwerk im Hintergrund

Auch Kunstwerke im Hintergrund eines Videos können urheberrechtlich relevant sein. Eine Künstlerin ging mit Erfolg dagegen vor, dass in mehreren Videos die Nachbildung ihres Kunstwerk großformatigen und abgebildet gewesen ist.

Das nachgebildete Kunstwerk war als Wanddekoration in einem Nagelstudio angebracht. Die Inhaberin des Nagelstudios hat in mehreren Videos ihr Nagelstudio und sich selbst vorgestellt, aber auch immer wieder das Kunstwerk im Hintergrund großformatigen mit abgebildet.

Die Künstlerin sah in dieser der Nachbildung und der Publikation in dem Video eine Verletzung ihrer Rechte. Das Landgericht Flensburg ihr recht und Verbot die weitere Publikation des Videos. (LG Flensburg, Beschluss vom 7.5.2021 – 8 O 37/21) „Ein Kunstwerk als (un)wesentliches Beiwerk im Hintergrund“ weiterlesen

Verstoß gegen Unterlassungserklärung – Bild auf Server

server

Wenn nach einer Abmahnung wegen einer Bildrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, ist unbedingt zu prüfen, ob das Bild tatsächlich dauerhaft gelöscht worden ist, insbesondere auch vom Server gelöscht wurde. Bislang stellte es ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung dar, wenn nach Abgabe einer Unterlassungserklärung das Bild weiterhin auf dem Server zum Abruf bereit steht. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass nicht jedes vergessene Foto auf dem Server, gleich einen Verstoß gegen eine Unterlassungsklage bedeutet. „Verstoß gegen Unterlassungserklärung – Bild auf Server“ weiterlesen

Schadensersatz für die Nutzung eines Fotos 60.000 EUR

Urteil, Foto

Die unberechtigte Nutzung von Fotografien kann sehr teuer werden. In einem unter Beteiligung der Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren wurde ein Vergleich vor dem Landgericht Köln geschlossen, bei dem für die Nutzung eines einzelnen Fotos ein Schadensersatz von 60.000 € zwischen den Parteien vereinbart worden ist. (LG Köln, Vergleich 16.06.2016, Az. 14 O 151/15)

Prämiertes Foto

Bei dem genutzten Foto handelte es sich um ein durch einen internationalen Fotoverband prämiertes Foto. Das Foto wurde als Kunstdruck über eine Galerie zum Verkauf angeboten. „Schadensersatz für die Nutzung eines Fotos 60.000 EUR“ weiterlesen

Ungefragte Bildbearbeitung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht

kameraDer Urheber eines Fotos ist immer der Fotograf – dies ist eine Tatsache, die im Fotorecht eine erhebliche Rolle spielen kann. Inesbesondere reagieren Fotografen zum Teil sehr alllegerisch, wenn ihre Bilder ohne ihre Zustimmung bearbeitet werden.

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Fotograf eine nachträgliche Bearbeitung auch durch seine Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen kann. „Ungefragte Bildbearbeitung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht“ weiterlesen

Keine Verhandlungen über die Abgabe von Unterlassungserklärungen

Justizia
Photo: Hoesmann

Wenn man eine Abmahnung erhält, weil man gegen das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen hat, wird in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Mit dieser Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt.

Die Unterlassungserklärung ist das Versprechen, den Verstoß nicht erneut zu begehen und falls doch, verpflichtet man sich zur Zahlung einer Strafe. Nur mit Abgabe einer Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

Bei einer Abmahnung ist die Unterlassungserklärung das juristisch Entscheidende. Die Geldansprüche sind, juristisch gesehen, gar nicht so wichtig. Daher sollte auch in aller Regel keine Diskussion über das “Ob” einer Unterlassungserklärung geführt werden, insbesondere nicht die Zahlung von Schadensersatzansprüchen von der Unterlassungserklärung abhängig gemacht werden.

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Abmahnung Rechtsanwalt Näbig für Secura Consult Versicherungsmakler wegen Datenschutzverstoßes

NäbigUns liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Näbig aus Berlin vor, in welcher Rechtsanwalt Näbig für die Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Hallwachs, bei unserem Mandanten einen angeblichen Datenschutzverstoß wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung abmahnt.

Mit der Abmahnung wurden auch eine Vollmacht und eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgesendet.

Dieses Schreiben wurde unserem Mandanten, einem Versicherungsmakler, per Telefax zugesendet.

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