Im Internet wird viel zum Thema Filesharing und Tauschbörsen Abmahnungen geschrieben.
Neben spezialisierten Rechtsanwälten finden sich auch eine ganze Reihe von Internetforen und Privatpersonen, welche aus ihrer Sicht Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen geben.
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom April 2013 einer privaten Internetseite verboten, bestimmte Rechtsauskünfte zu erteilen. Nach dem Gesetz darf nur derjenige Rechtsauskünfte geben, der auch dazu befugt ist, dies sind insbesondere Rechtsanwälte. (LG Berlin, Beschluss vom 25. April 2013 Az. 103 O 60/13)
Gerade bei einer so rechtlich wie auch technisch schwierigen Materie wie den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sollte man sich nicht auf jeden Tipp im Internet verlassen.
Bei vielen Webseiten und gerade bei Internetforen ist es für die Betroffenen häufig ein Glücksspiel, an welche Seite er gerät.
Es gibt Webseiten, auf denen wirklich gute und fundierte Informationen zu finden sind, aber leider auch Webseiten, wo rechtlich bedenkliche bis hin sogar zu rechtlich völlig fehlerhafte Tipps gegeben werden.
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
In meiner täglichen Praxis muss ich mich immer wieder mit Mandanten auseinandersetzen, die zunächst versucht haben, sich selbst mit Tipps aus dem Internet zu helfen. Meiner Erfahrung ist dabei, dass die eigene Verteidigung im Ergebnis häufig teurer ist, als wenn gleich ein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt worden wäre.
Zwar haben viele Mandanten zunächst den Eindruck, dass sie richtig gehandelt haben, da monatelang von der Abmahnkanzlei nichts kam. Dann kam jedoch eine Antwort, bloß nicht mehr von der Kanzlei, sondern gleich vom Gericht. Auch wenn ich diesen Fällen noch helfen kann, kann jedoch nicht mehr ein so gutes Ergebnis erzielt werden, als wenn ich gleich gegen die Abmahnung vorgegangen wäre.