Uns liegen zurzeit mehrere Abmahnungen von Rechtsanwalt Sandhage wegen einer Wettbewerbsrechtsverletzung auf eBay vor. Diese Schrieben sind ernst zu nehmen. In unserem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie richtig auf die Abmahnung reagieren und geben Ihnen eine kostenlose Checkliste.
Abmahnung Sandhage
Die Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage wegen einer Wettbewerbsrechtsverletzung auf eBay ist ernst zu nehmen. Anwalt Sandhage mahnt im Namen mehrerer Händler wettbewerbsrechtliche Verletzungen auf eBay ab. Uns liegen Abmahnungen im Auftrag von Noel Gutmann und der Wetega UG vor.
Gefordert wird die Abgabe eine Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren.
Verstoß gegen ODR Vorschrift
Der Berliner Anwalt mahnt insbesondere einen Verstoß gegen das Verbraucherrecht ab. Die verbraucherrechtlichen Vorschriften müssen von Händlern eingehalten werden. Zu den Vorschriften gehört auch die EU-Verordnung Nummer 524/2013, die sogenannte ODR Verordnung. In dieser ist die online Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten geregelt. Dafür gibt es eine Plattform, welche der Händler in seinem Angebot verlinken muss. Fehlt dieser Link, kann dies bereits ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sein.
Die Frage der Verlinkung wird von den Gerichten zum Teil unterschiedlich gesehen. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
Abmahnung selbst prüfen
Sie können die Abmahnung selber auf prüfen. Wir haben eine umfangreiche Checkliste, mit welcher Sie die Abmahnung selber prüfen können.
Checkliste (Auszug)
- Wie wurde die Abmahnung zugestellt?
- Stimmt die Zustellungsanschrift?
- Welche Frist wird in der Abmahnung gesetzt?
- Ist die Abmahnung berechtigt, weil tatsächlich ein Verstoß vorliegt?
- Wie soll reagiert werden, wenn die Abmahnung im Grunde berechtigt ist?
Download Checkliste Abmahnung
Erfahren Sie mehr in unserer Checkliste:
Download PDF Checkliste zur Prüfung einer Abmahnung
Abmahnung unberechtigt
Die UWG-Abmahnung kann unberechtigt sein. Gründe dafür kann zum Beispiel die fehlende Mitbewerbereigenschaft sein. Ebenfalls liegt kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wenn man selber nur privat handelt.
Wir raten daher immer zu einer Prüfung der Abmahnung, ob der Verstoß tatsächlich gegeben ist. Keinesfalls sollte man vorschnell eine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir helfen Ihnen
Als eine auf das Internetrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei haben wir viel Erfahrung mit Abmahnung. Gerne prüfen wir die Abmahnung von Rechtsanwalt Sandtage, ob diese berechtigt ist und verteidigen sie gegen die Abmahnung.