Auswirkungen der BGH Urteile Tauschbörse 1, 2 und 3.

AbmahnungIn meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Urheberrecht beobachte ich, dass viele Internetnutzer, welche vor Jahren mal eine Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen bekommen haben, jetzt wieder erneut Post bekommen.  

Alte Abmahnung – erneute Schreiben

Viele Nutzer haben damals eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und dann mitunter seit Jahren nichts mehr von dem Fall gehört.

Jetzt melden sich die Abmahnkanzleien, unter anderem auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder auch das Inkassounternehmen Debcon wieder bei den Betroffenen und verweisen auf die aktuellen BGH-Urteile Tauschbörsennutzung 1, 2 und 3. Jetzt verlangen sie im Hinblick auf diese Urteile erneut Zahlung von Schadensersatz und viele Nutzer fragen sich, ob sie diese Briefe ernst nehmen soll.

Hintergrund der BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof hat sich in drei weiteren Urteilen tatsächlich mit Fragen der Haftung bei Internet-Tauschbörsen auseinandergesetzt. Da diese Urteile noch nicht im Volltext vorliegen, sondern nur als Pressemitteilung, ist es schwierig hier eine abschließende Erklärung bezüglich der Reichweite abgeben zu können. Es ist aber falsch, soweit die Abmahnanwälte behaupten, auf Grundlage des Urteils stehe nunmehr fest, dass der entsprechende Nutzer zu zahlen habe.

Umstände des Einzelfalls

Vielmehr gilt auch hier, dass die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind. Auch wenn durch das BGH-Urteil die Haftungsregeln verschärft worden sind, so heißt dies nicht, dass jede Abmahnung berechtigt gewesen ist. Es kommt vielmehr immer auf den individuellen Einzelfall an.

Einschätzung RA Hoesmann

Ich als Rechtsanwalt für Medienrecht kann daher nicht dazu raten, aufgrund der neuen BGH-Urteile ohne vorherige Prüfung die geforderte Zahlung zu leisten. Meine Erfahrung zeigt, dass es bei fast jedem Fall Besonderheiten gibt, die zu beachten und welche für eine erfolgreiche Verteidigung entscheidend sind.

Gerne stehen ich und mein Team Ihnen zu Ihrer Verfügung, wenn Sie Fragen zu urheberrechtlichen Abmahnungen von Daniel Sebastian oder dem Inkassounternehmen davon haben.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

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