Pokémon sammeln während der Fahrradfahrt erlaubt?

Am vergangenen Freitag fand in Berlin erneut die Veranstaltung „Critical Mass“ statt. Bei dieser Veranstaltung geht es den Teilnehmern darum, unter Einhaltung aller Verkehrsregeln gemeinsam auf Fahrrädern durch die Stadt zu fahren und zu zeigen, dass Berlin trotz vieler Autos für Fahrradfahrer geeignet ist, aber noch geeigneter werden könnte. Diesem Vorhaben schlossen sich zuletzt schätzungsweise ein paar Tausend Radfahrer an.

Auf der Tour durch Berlin traf man allerdings nicht nur begeisterte Radler, sondern auch viele waghalsige Pokémontrainer, die nun anstatt ihrer Füße ihre Fahrradsattel neu entdeckt haben, um Pokémons zu sammeln und zu trainieren.

Vorteile des Fahrradfahrens

pokemonPokémon Go fordert Bewegung – für viele Hipster und Nerds schon eine Neuerung im Leben. Zum einen muss man zu verschiedenen Orten gehen um die Pokémon zu fangen, zum anderen können durch Bewegung des Nutzers mit der geöffneten App verschiedene Eier ausgebrütet werden. Dafür müssen Strecken von zwei bis zehn Kilometern zurückgelegt werden, die anhand eines GPS-Signals berechnet werden. Zu einfach wäre es, könnte man sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto bewegen. Aus diesem Grund brüten die Eier nur bei geringer Geschwindigkeit. Die ideale Lösung, um schnell neue Pokémon zu fangen und Eier auszubrüten, ist das Fahrrad.

Der rechtliche Aspekt

Doch auch eifrige Trainer auf dem Fahrrad müssen aufpassen. Gemäß §23 Abs. 1 StVO ist jeder, der ein Fahrzeug führt, dafür verantwortlich, dass seine Sicht und sein Gehör nicht beeinträchtigt werden. Fahrradfahrer sind auch Fahrzeugführer im Sinne des Gesetzes. §23 Abs. 1a StVO regelt dabei explizit die Benutzung von mobilen Geräten. Diese dürfen nur benutzt werden, wenn sie nicht während der Fahrt gehalten werden müssen. Es müssen beide Hände zur Bewältigung des Straßenverkehrs frei bleiben. Auf die Art der Benutzung wird nicht abgestellt. Jedwede Nutzung bleibt untersagt. Eine Ausnahme bildet weiterhin die Benutzung von Freisprechanlagen während der Fahrt, solange auch hier das Gerät nicht in die Hände genommen werden muss.

Das bedeutet, dass das Smartphone gerne eingeschaltet in der Tasche mitgeführt werden kann oder auch mittels einer Halterung auf dem Lenker befestigt werden darf. Jedwede Aktivität während der Fahrt, sprich die Bedienung des Handys ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Hier drohen für zu eifrige Trainer Bußgelder!

Unsere Tipps für Trainer auf dem Fahrrad

Wer sein Level schneller als zu Fuß erhöhen möchte, wpid-wp-1470204708395.pngaber trotzdem kein Bußgeld kassieren will, der sollte seine Pokémon Go App im eingeschalteten Zustand zum Brüten in seiner Tasche lassen. Wer keine Ausgaben scheut kann sich auch eine Handyhalterung für Smartphones für sein Fahrrad kaufen. Hierbei muss nur beachtet werden, dass während der Fahrt mit dem Bildschirm nicht interagiert werden darf. Bei dieser Methode heißt es fahren, Pokémon finden, anhalten und erst dann fangen.

In diesem Sinne wünschen wir allen Trainern weiterhin viel Erfolg beim rechtskonformen Sammeln.

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