Rechnungen der Firma Melango.de GmbH

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Das Angebot und die Rechnungen der Chemnitzer Firma Melango.de GmbH sind bereits mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf melango.de ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird.
Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht des AG Dresden stehen den Betreibern der Webseite zumindest keine Zahlungsansprüche zu.

Hintergrund melango.de

Dies Firma Melango.de GmbH aus Chemnitz bietet über ihre Webseite melango.de einen Restpostenverkauf aus Insolvenzmassen an.
Um die Angebote einsehen zu können, muss man sich auf der Internetwebseite des Unternehmens registrieren. Im Rahmen der Anmeldung stimmt man den AGB der Firma zu. Auf der Webseite selbst befindet sich ein Hinweis, dass mit der Anmeldung automatisch eine zweijährige Mitgliedschaft abgeschlossen wird, welche 11,90 € im Monat und insgesamt 285,60 € kostet.

Durch eine Klausel in den AGB soll zudem das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.
Zeitnah nach der Anmeldung fordert die Melango.de GmbH die Zahlung der Mitgliedschaftssumme per Rechnung.

Entscheidung AG Dresden

Wie das Amtsgericht Dresden entschied, stehen der Firma Melango.de GmbH keine Zahlungsansprüche gegen einen angemeldete Benutzer zu. (Urteil vom 5.10.2011, Az. 104 C 344/11)

Das Gericht stufte die Klauseln der Firma Melango.de GmbH als überraschende Klausel im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB ein, infolgedessen diese Klausel nicht Vertragsbestandteil geworden sind.
Nach Ansicht des Gerichts wird im Rahmen der Anmeldung nicht ausreichend auf die Entgeltlichkeit der Anmeldung und Mitgliedschaft hingewiesen. Da die Nutzer im Internet üblicherweise von einer kostenlosen Nutzung eines Marktplatzes ausgehen, ist die Entgeltlichkeit der Mitgliedschaft eine überraschende Klausel und somit nichtig.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Es gibt auch Urteile, in welchen das Angebot der Firma Melango.de GmbH als legal und gültig angesehen worden ist und infolgedessen Zahlungsansprüche bestehen.
Das Amtsgericht Dresden vertritt hier eine gegenteilige Meinung und verneint Zahlungsansprüche.

Nutzer, welche sich irrtümlich auf der Webseite angemeldet haben, sollten daher Zahlungsaufforderungen der Firma Melango.de GmbH nicht ignorieren, da hier die Rechtslage trotz des Dresdener Urteils nicht eindeutig ist.
Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an und Nutzer sollten aktiv gegen Forderungen der Firma Melango.de GmbH vorgehen, wenn diese der eigenen Meinung nach zu Unrecht erhoben worden sind.

Wir beraten Sie gerne, wenn sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung der Firma Melango.de GmbH bekommen haben.
Der Erstkontakt ist bei uns übrigens kostenlos.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

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