Amoklauf in München – keine Fotos und Videos von den Opfern

20160724_074531-KopieDer Amoklauf in München mit seinen insgesamt 10 Toten erschüttert Deutschland. Auch wir von der Kanzlei Hoesmann sind aufgrund unserer engen Beziehungen zu München tief betroffen. Daher möchten wir allen Opfern und deren Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aussprechen und Wünsche den Verletzen des Amoklaufs eine schnelle Genesung.

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Böhmermann und das Schmähgedicht über Erdogan

DSC_3972Seit mehreren Tagen wird eine kontroverse Diskussion über das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan geführt. Es geht um die Frage, ob die deutliche Kritik des deutschen Satirikers noch von der Meinungsfreiheit und Satire umfasst ist oder schon die Grenze zur Schmähkritik erreicht hat.

Rechtsanwalt Hoesmann von der Berliner Medienrechtskanzlei Hoesmann wurde unter anderem sogar vom russischen Staatsfernsehen als Rechtsexperte zu dem Thema interviewt.

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Taylor Swift und das Urheberrecht

gitarreDer offene Brief von Taylor Swift an Apple hinsichtlich der kostenlosen Nutzung ihrer Musik hat viel Zuspruch gefunden und zu einer Umkehr von Apple geführt. Apple wird jetzt auch in der kostenlose Testphase die Künstler vergüten. Ein Triumph der Künstler und deren Recht auf Vergütung.

Die US Sängerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es für den Urheber nicht lohnenswert sei, seine Inhalte kostenlos anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist richtig, da es im Urheberrecht auch um wirtschaftliche Aspekte geht. „Taylor Swift und das Urheberrecht“ weiterlesen

Werturteile begründen keinen Schadensersatz

icon_08Zulässige Werturteile in einer Bewertungsplattform begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz durch den Shopbetreiber.

Bewertungsplattform erfreuen sich im Internet einer immer größeren Beliebtheit. Viele Käufer nutzen die Möglichkeit, Produkte zu bewerten und somit Dritten die Möglichkeit zu geben, von den eigenen Erfahrungen zu profitieren. „Werturteile begründen keinen Schadensersatz“ weiterlesen

ARD und ZDF dürfen nicht bei Hauptversammlung des ADAC filmen

DSC_7953Der in die Kritik geratene deutsche Automobilclub ADAC hat beschlossen, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten während der Hauptversammlung keinen Film und Tonaufnahmen machen dürfen. Von den Chefredakteuren der beiden Sender Thomas Baumann und Peter Frey wird das Filmverbot „als höchst bedauerlich“ bezeichnet.

Der ADAC ist berechtigt, zu bestimmen wer zu der Hauptversammlung Zutritt hat.

Journalisten haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme an privaten Veranstaltung. Die Hauptversammlung des ADAC ist rechtlich eine private Veranstaltung, auch wenn eine Vielzahl von Mitgliedern daran teilnehmen können. „ARD und ZDF dürfen nicht bei Hauptversammlung des ADAC filmen“ weiterlesen