Amoklauf in München – keine Fotos und Videos von den Opfern

20160724_074531-KopieDer Amoklauf in München mit seinen insgesamt 10 Toten erschüttert Deutschland. Auch wir von der Kanzlei Hoesmann sind aufgrund unserer engen Beziehungen zu München tief betroffen. Daher möchten wir allen Opfern und deren Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aussprechen und Wünsche den Verletzen des Amoklaufs eine schnelle Genesung.

Keine Fotos und Videos von Opfern

Gerade aus diesem Respekt vor den Opfern und deren Angehörige, und nicht nur aus juristischen Gründen, sollte eine Publikation von privat gemachten Fotos und Videos des Anschlags auf Twitter und Facebook, während oder nach dem Amoklauf unbedingt unterbleiben.

Der Aufruf der Polizei, bitte keine Fotos und Videos zu veröffentlichen sollte, schon aus Respektsgründen, unbedingt ernst genommen werden.

Die Polizei München hat vorbildlich gehandelt und über Twitter mehrfach dazu aufgerufen, keine Bilder zu publizieren.

Juristische Konsequenzen

Doch nicht nur aus Gründen der Pietät, sondern auch aus juristischen Gründen sollte eine Publikation von Fotos abgesehen werden. Soweit Fotos von Medien publiziert werden, findet dort in den Redaktionen eine bewusste Auswahl statt, welche Bilder publiziert werden und welche nicht. Eine solche Auswahl treffen aber private Personen, die über ihre Facebook oder Twitter Account Bilder und Video des Anschlags publizieren oder weiterverbreiten häufig nicht.

Unglücksopfer und Angehörige schützen

Menschen sind immer durch allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Das bedeutet, dass die ungefragte Publikation von Personenaufnahmen nur in engen Grenzen erlaubt ist. Ein Grund für eine solche Publikation kann ein hohes Interesse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung sein. Dieses hohe Interesse an der Berichterstattung ist aber immer im Verhältnis zu den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen zu sehen; und hier überwiegt der Opferschutz!

Unglücksopfer sind ganz besonders geschützt. So ist unter anderem auch im Pressekodex geregelt, dass Aufnahmen von Unglücksopfern nicht publiziert werden dürfen. Dieser Schutz gilt nicht nur für die Opfer, sondern auch für deren Angehörige.

Wer jetzt unter Missachtung der Persönlichkeitsrechte, Bilder und Videos von Personen publiziert, die Opfer eines Terroranschlags geworden sind, verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht. Hier drohen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen von Betroffenen.

Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann

Trotz aller Kritik an den Massenmedien, welche bei den zahlreichen Unglücksfällen, welche in den letzten Monat leider passiert sind, vielleicht nicht immer optimal berichtet haben, so ist jedoch gewährleistet, dass diese wissen, was sie tun und welche Bilder sie publizieren dürfen.

Leider beobachte ich auch bei dem Amoklauf in München mal wieder, dass Privatpersonen aus Unkenntnis Bilder von Unglücksopfern publizieren, die rechtlich nicht in Ordnung sind.

Eine sehr interessante Reaktion hat übrigens der Journalist ist Richard Gutjahr gezeigt. Hr. Gutjahr hatte das Pech, sowohl bei den Anschlägen in Nizza, als jetzt auch in München direkt vor Ort anwesend gewesen zu sein. Aus München hatte er zunächst über sein Twitter Account von ihm gemachte Bilder online gestellt. Nachdem sich aber das Ausmaß des Amoklaufs herausstellte, hat er die von ihm ursprünglich publizierten Bilder wieder gelöscht.

Eine solche, sehr positive Selbstreflexion wünscht man sich bisweilen auch bei vielen, die immer weiter Bilder und Videos publizieren oder weiterverbeiten. Hier kann es in der Tat häufig sinnvoll sein, die Bilder, selbst wenn man sie einmal publiziert haben sollte, nachträglich wieder zu löschen, um so wenigstens eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Daher nehmen Sie bitte den Opferschutz ernst und publizieren keine Bilder und Videos von Opfern!

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