Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat für den Nachrichtensender N24 ein Interview über die rechtlichen Fragen rund um die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher gegeben und welche rechtlichen Folgen für Journalisten drohen, sollte die Akte publiziert werden.
In dem Interview führte Rechtsanwalt Hoesmann aus, dass es sich bei den Daten in der Akte um Informationen handele, welche zum Kernbereich der privaten Lebensführung gehören und deren Inhalt daher nicht veröffentlicht werden darf. Die Veröffentlichung ist nicht durch das allgemeine Informationsinteresse gedeckt; im Gegenteil es können sogar strafrechtliche Schritte drohen, sollte die Akte veröffentlicht werden.
Im Rahmen der Berichterstattung über Krankheiten von Personen des öffentlichen Lebens ist immer zu Unterscheiden zwischen der allgemeinen Berichterstattung über die Krankheit selbst und vertraulichen Informationen von Ärzten oder auch der Krankenakte.
Die allgemeine Berichterstattung über die Krankheit selbst ist in aller Regel durch das Informationsinteresse gedeckt, keinesfalls aber der Veröffentlichung vertraulicher Informationen aus der Krankenakte.