High Heels sind schicke Schuhe. High Heels können jedoch auch eine unzumutbare Belästigung darstellen.
Dies zumindest dann, wenn sie innerhalb einer mit Laminat ausgelegten Wohnung getragen werden. Das Landgericht Hamburg (Az. 316 S 14/09) hat die Bewohner einer Mietwohnung dazu verurteilt, die Wohnung nicht mit High Heels zu betreten.
Eine Hausbewohnerin fühlte sich durch klackende Geräusche der Schuhe in ihrer Ruhe gestört. Das Gericht gab ihr Recht, da das Betreten von den Lärm nicht dämpfenden Fußbodenbelägen mit Schuhen mit harten Absätzen in einem Mehrfamilienhaus nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung unterfalle. Es sei zumutbar, derartige Schuhe an der Wohnungseingangstür auszuziehen.