Amtsgericht Dortmund stellt Coronaverordnung infrage

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens hat ein Richter des Dortmunder Amtsgerichts die Coronaverordnung komplett infrage gestellt. (Az. 733 Owi 64/20). Es fehle nach Ansicht des Dortmunder Richters eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Verordnung, das Parlament sei nicht beteiligt worden. Das Urteil hat zu einer umfangreichen Diskussion in verschiedenen sozialen Medien geführt.

Sachverhalt und Entscheidung

Im Rahmen des Verfahrens ging es um ein Bußgeld, welches drei Männer zahlen sollten, welche sich im Frühjahr trotz der damals gültigen Coronaverordnung mit drei Personen getroffen haben. Dieses Treffen stellte, gemessen an der damals gültigen Coronaverordnung, einen Verstoß dar und durfte mit einem Bußgeld belegt werden.

Das Urteil bezieht sich auf die Coronaschutz-Verordnung vom 22. März. In der Verordnung hieß es: „Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt.“ Die Verordnung wurde damals ohne Beteiligung der Parlamente erlassen.

Der Richter hob den Bußgeldbescheid nach Medienberichten auf, weil die damals gültige Verordnung ohne Beteiligung des Parlamentes erlassen worden sei. Das Urteil Des Dortmunders Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Rechtsmittel eingelegt.

Rechtliche Einordnung des Urteils

Es handelt sich um ein Bußgeldverfahren, weil der Betroffene Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt hat. Dieser Bußgeldbescheid erging, weil er gegen die damals gültige Coronaverordnung verstoßen habe. Das Gericht hat im Rahmen seines Urteils festgestellt, dass es die damals gültige Verordnung für ungültig hält. Damit fehlt die Rechtsgrundlage für den Bußgeldbescheid und der Betroffene muss jetzt zunächst nichts zahlen.

Das Urteil bedeutet nicht, dass die damals gültige Coronaverordnung damit ungültig wird, es hat nur Auswirkungen auf das konkrete Bußgeldverfahren. Für andere Verfahren hat dieses Urteil keine Bindungswirkung.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Dies heißt, dass sich die nächsthöhere Instanz mit dem Urteil auseinandersetzen wird. Da es ein Bußgeldverfahren ist, kann eine Entscheidung durchaus noch mehrere Monate brauchen.

Das Urteil ist aber insoweit wichtig, als dass es zeigt, dass die Gerichte mittlerweile den Parlamentsvorbehalt sehr kritisch sehen und die ersten Urteile auch gegen die Corona Verordnung erlassen.

Weitreichende Einschränkungen von Grundrechten, wie zum Beispiel in diesem Fall die Freizügigkeit, dürfen nur unter sehr engen Grenzen vom Staat eingeschränkt werden. Grundsätzlich bedürfen diese Einschränkungen eine Beteiligung des Parlaments und nur in Ausnahmesituation dürfen diese Einschränkungen auch im Verordnungswege erlassen werden.

Auch beim aktuellen Lockdown wird diskutiert, ob hier eine Beteiligung des Parlamentes nicht geboten gewesen wäre. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die zweite Corona Welle vorhersehbar war und mehr als sechs Monate Zeit gewesen sind, hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit gehabt, die Einschränkungen rechtsstaatlich ordentlich regeln zu können.

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