Gerade bei Onlinepublikation ist es nicht unüblich, dass Texte ergänzt und Updates publiziert werden. Dieses ist rechtlich zulässig. Jedoch kann sich ein Journalist nicht auf die Archivfunktion veralteter Texte berufen, wenn diese Texte regelmäßig aktualisiert werden. (Landgericht Frankfurt 2-34 O 48/20 vom 03.09.2020)
Journalistin aktualisiert Text
Im Rahmen des von unserer Kanzlei geführten Verfahrens ging es um den Text einer Journalistin, der fortlaufend Aktualisiert wurde. Dieser Text wurde am 30. Januar 2019 verfasst. Zudem damaligen Zeitpunkt war eine Aussage tatsächlich war. Im Laufe der Zeit wurde der Text mehrfach aktualisiert, letztmalig am 29. Januar 2020. Im Laufe der Zeit war auch die Aussage unwahr geworden, da es eine Reihe neuer Urteile gegeben hat. Wir haben daher die selbst ernannte Journalistin wegen einer unwahre Tatsachenbehauptung abgemahnt. Die Journalistin rechtfertigte sich damit, dass zum Zeitpunkt der Publikation die Aussage den Tatsachen entsprochen hätte, mithin keine unwahre Tatsachen Behauptung vorläge.
Landgericht Frankfurt: letzte Aktualisierung des Text zählt
Das Landgericht Frankfurt folgte der Rechtsansicht unserer Kanzlei. Maßgeblich ist der aktuelle Stand. Hintergrund dessen ist, dass durch die fortwährende Aktualisierung, insbesondere unter Angabe des Datums, dem Leser suggeriert wird, dass der Artikel laufend auf den aktuellen Stand gebracht und überprüft wird. Daher geht der Leser davon aus, dass die Angaben auch dem aktuellen Stand entsprechen. Aus diesen Gründen kann sich die Beklagte auch nicht auf eine Archivwirkung berufen, nach welcher die ursprüngliche Aussage wahr gewesen ist.
Rechtsanwalt Hoesmann
Nur weil eine Aussage einmal wahr gewesen ist, muss diese nicht immer wahr bleiben. Dies ist regelmäßig unschädlich, da normalerweise auf das Datum der Publikation abgestellt wird – sprich Texte im Archiv müssen nicht fortlaufend aktualisiert werden. Ausnahmen gibt es unter anderem bei der Verdachtsbestattung oder, wie in diesem Fall, wenn der Text fortlaufend aktualisiert wird. Denn bei einer Aktualisierung des Textes ist der Text als Ganzes beurteilen, mithin sind auch überholte Tatsachen zu korrigieren. Daher sollte, wenn ein Text korrigiert und überarbeitet wird, unbedingt darauf geachtet werden, dass der Text als Ganzes überarbeitet wird. Denn veralteter Behauptungen können bei einer Aktualisierung zu unwahren Tatsachenbehauptungen werden.