Anfechtung Bundestagswahl

Die Bundestagswahl 2021 war nicht nur politisch, sondern auch organisatorisch eine besondere Wahl. Der Spitzenkandidat der CDU Armin Laschet ist nicht in der Lage, seinen Wahlzettel ordentlich zu falten. In Berlin gab es ein großes Chaos bei der Ausgabe von dem Wahlunterlagen, sodass teilweise noch bis 20:00 Uhr abends gewählt werden konnte.

Frage ist, ob die Bundestagswahl angefochten werden kann oder ob die Wahl gültig ist.

Gültigkeit der Wahl

Ob die Wahl gültig ist wird vom Bundeswahlleiter geprüft. Dieser prüft, ob die Wahl nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung durchgeführt worden ist. Jeder Bürger hat nach dem Bundeswahlgesetz die Möglichkeit, Einspruch gegen die Wahl einlegen zu können.

Laschet und der Stimmzettel

Bezüglich des Spitzenkandidaten der CDU und seines falsch gefalteten Wahlzettel hat der Bundeswahlleiter bereits während der laufenden Wahl auf Twitter bestätigt, dass der falsch gefalteten Zettel nicht so eine Ungültigkeit der Wahl führe. Auch wenn das Wahlgeheimnis in Bezug auf Erlass nicht gewahrt worden ist, so führt dieser im Grunde falsch abgegebene Stimme, nicht zu eine Ungültigkeit der Wahl. Ebenso läge hier keine unzulässige Beeinflussung der Wähler vor.

Die zu späten Stimmen

Interessanter ist schon die Frage, ob die Stimmen, welche nach 18:00 Uhr und damit nach Bekanntgabe der ersten Wahlprognosen publiziert worden sind, gültig sind. Hier hat der Bundeswahlleiter angekündigt, den Vorgang aufzuklären.

Hintergrund dessen ist, dass hier bereits durch die Publikation der Umfrageergebnisse eine Wählerbeeinflussung stattgefunden haben könnte. Denn nach 18:00 Uhr gewählt hat, der wusste, wie die aktuellen Mehrheitsverhältnisse aussehen und dementsprechend seine Stimme unter Umständen noch einmal taktisch ändern. Hier muss jetzt durch den Wahlprüfungsausschuss im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahren genau untersucht werden, ob dies tatsächlich ein Grund sein kann, der zu einer begründeten Anfechtung der Wahl führt.

Wahlprüfungsverfahren

Wird ein Einspruch schriftlich und formell rechtsgültig beim Deutschen Bundestag gegen die Wahl eingelegt, wird ein sogenanntes Wahlprüfungsverfahren durchgeführt. Der Einspruch selber muss innerhalb von zwei Monaten nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag eingelegt worden sein, der Einspruch ist zu begründen. Das Plenum des Deutschen Bundestages entscheidet dann über den Einspruch. Gegen den Beschluss des Plenums kann binnen zwei Monaten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Diese Beschwerde wird auch als Wahlprüfungsbeschwerde bezeichnet. Regelmäßig kommt es bei den Wahlen zu Einsprüchen, so wurden zum Beispiel bei der letzten Bundestagswahl 275 Einsprüche eingelegt, von denen auch 85 dem Bundesverfassungsgericht als Wahlprüfungsbeschwerde vorgelegt worden sind.

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