Die Reichweite der Erschöpfung

Verbreitung

Das Urheberrecht ist eine rechtlich komplizierte Materie, mit vielen Facetten und Regelungen.

Einer der besonderen Aspekte im Urheberrecht ist die „Erschöpfung“; damit ist nicht gemeint, dass man vor der komplizierten rechtlichen Materie zusammenbricht, sondern bei der Erschöpfung geht um die Reichweite, welche der Urheberrechtsschutz hat.

Der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass der Urheber einerseits selbst entscheiden sollte, ob und in welchem Umfang Vervielfältigungen seines Werks in die Öffentlichkeit gelangen. Wenn das Werk allerdings bereits mit seiner Zustimmung veröffentlicht wurden, so soll dem Urheber keine bleibende ausschließliche Befugnis zustehen. Aus diesem Grunde wird das Recht des Urhebers durch den Erschöpfungsgrundsatz beschränkt.

Kurz gefasst bedeutet der Erschöpfungsgrundsatz: Dem Urheber wird nach der Veräußerung die Möglichkeit genommen, die Weiterverbreitung einzuschränken. „Die Reichweite der Erschöpfung“ weiterlesen

Das Verlagsvertragsrecht – eine kurze Einführung

Bücher
Bevor ein Buch gedruckt im Buchhandel erscheint, ist neben der schriftstellerischen Arbeit in der Regel auch etwas juristische Arbeit notwendig. Insbesondere sollten dem Autor die besonderen rechtlichen Beziehung zwischen ihm und seinen Verlag zumindest in Grundzügen bekannt sein.

Diese besonderen Beziehung zwischen dem Verlag und dem Autopr sind gesetzlich im Verlagsvertrag geregelt.
Ein Verlagsvertrag ist der Vertrag der zwischen einem Verfasser und einem Verleger geschlossen wird.

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Rechtsanwalt Hoesmann als Experte im Bild Interview

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Rechtsanwalt Hoesmann wurde als Experte von der BILD zu der Frage interviewt, was öffentlich über den Arbeitgeber gesagt werden darf und was nicht.

Hintergrund ist, dass es bereits zahlreiche Urteile gibt, in denen Arbeitnehmer abgemahnt oder sogar teilweise fristlos gekündigt wurden, da sie sich auf facebook kritisch zu ihrem Arbeitgeber geäußert haben.

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Isabel Egen ist neue Mitarbeiterin der Kanzlei Hoesmann

Wir freuen uns, mit Frau Isabel A.C. Egen eine weitere motivierte Mitarbeiterin für die Kanzlei gewonnen zu haben. Frau Egen studiert Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam mit dem Schwerpunktbereich Medien- und Wirtschaftsrecht.

Die begeisterte Dressurreiterin unterstützt uns insbesondere in den Rechtsbereichen des Medien- und Urheberrechts.
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Zur Zulässigkeit von Drohungen mit Schufa-Einträgen

Jeder, der schon einmal mit dubiosen Inkasso-Unternehmen in Berührung kam, kennt die zahlreichen Methoden, mit denen Zahlungsunwillige doch noch zur Zahlung vermeintlicher Ansprüche bewegt werden sollen. Neben der Drohung mit Strafanzeigen und Klageverfahren stellt die Androhung der Übermittlung von Datensätzen der Betroffenen an die Schufa-Holding wohl eines der häufigsten Mittel dar, um ausreichend Druck auszuüben.

Gedanklich überschlagen die Betroffenen in den meisten Fällen umgehend die Folge, mit der sie rechnen müssten: Wirtschaftliche Stigmatisierung in vielerlei privaten Geschäftsbereichen.
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Social Media Guide – Kommunikation regeln statt verbieten


Wenn ein Unternehmen sich entschließt, sich auf Twitter und Facebook zu engagieren, stellt sich auch die Frage, was eigentlich kommuniziert werden soll und wer was über das Unternehmen sagen darf.

Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Social Media Guide aufzustellen, in welchem bestimmte Grundregeln der Kommunikation nach Außen aufgestellt werden.

Dabei sind natürlich immer die besonderen Umstände des einzelnen Unternehmens zu berücksichtigen.

Zum einen muss in dem Social-Media-Guide die Frage geklärt sein, wer befugt ist, für das Unternehmen nach außen zu kommunizieren. Zudem sollten auch Inhalt und Umfang der Kommunikation im Vorfeld feststehen.
Ebenso sollte aber auch geklärt werden, wie das Verhältnis der Mitarbeiter zum Unternehmen auszusehen hat. Dürfen auch über den privaten Account dienstliche Themen kommuniziert werden oder nicht.
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Der Urheberrechtsschutz für eine literarischen Figur


Nicht nur Betreiber von Einzelhandelsmärkten dürften aufhorchen. In der aktuellen Entscheidung des BGH vom 17.07.2013 – I ZR 52/12 ging es um die Frage, ob Fotografien, die zu Werbezwecken eines Karnevalskostüms eine offensichtliche Ähnlichkeit zu Pippi Langstrumpf erkennen ließen, den urheberrechtlichen Schutz des künstlerischen Werks von Astrid Lindgren verletzten. Die Klägerin beanspruchte hierbei, die Inhaberin dieser Nutzungsrechte zu sein.

Streitgegenständlich waren Abbildungen, die ein etwa 5-jähriges Mädchen und eine junge Frau mit T-Shirt zeigten, die eine rote Perücke mit abstehenden Zöpfen, Sommersprossen, sowie verschiedenfarbige Strümpfe mit Ringelmuster trugen. Etwa 15.000 dieser Kostümsets waren seit dem Jahr 2010 über die Ladentheke gegangen.

Aus dieser offensichtlichen Anlehnung und der damit verbundenen Verletzung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte der literarischen Figur Pippi Langstrumpf, forderte die Klägerin eine fiktive Lizenzgebühr über EUR 50.000.
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Interview im Tagesspiegel zum Bushido Lied „Stress ohne Grund“


Das neue Lied „Stress ohne Grund“ des Gangster-Rappers Bushido, in welchem er gegen Politiker Todesdrohungen ausspricht, wird zur sehr kontrovers diskutiert.
Hinsichtlich der juristischen Konsequenzen für den Musiker haben wir in einem Interview im Tagesspiegel zu den Fragen Stellung genommen.

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Abofallen im Internet – Was tun bei vermeintlichem Vertragsschluss


Das Internet bietet genug Fallstellen um in die Fänge von dubiosen Abo-Anbietern zu gelangen.
Teilweise schließen unbedarfte Nutzer, ohne zu wissen oder auch nur zu merken, einen Vertrag über ein 2 jähriges Abonnement ab.

Oft geht dies mit einer unverhältnismäßigen Rechnung einher; reagiert man gar nicht oder falsch, mündet dies nicht selten in Post von Anwälten oder Inkasso-Unternehmen, wobei in den meisten Fällen mit Inkasso-Forderungen, Strafandrohungen und weiteren Unannehmlichkeiten gerechnet werden kann.

Daher empfehlen wir, dubiose Rechnungen nicht zu ignorieren, sondern diese zu prüfen und sich auf ggf. gegen diese zu verteidigen.
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