Abofallen im Internet – Was tun bei vermeintlichem Vertragsschluss


Das Internet bietet genug Fallstellen um in die Fänge von dubiosen Abo-Anbietern zu gelangen.
Teilweise schließen unbedarfte Nutzer, ohne zu wissen oder auch nur zu merken, einen Vertrag über ein 2 jähriges Abonnement ab.

Oft geht dies mit einer unverhältnismäßigen Rechnung einher; reagiert man gar nicht oder falsch, mündet dies nicht selten in Post von Anwälten oder Inkasso-Unternehmen, wobei in den meisten Fällen mit Inkasso-Forderungen, Strafandrohungen und weiteren Unannehmlichkeiten gerechnet werden kann.

Daher empfehlen wir, dubiose Rechnungen nicht zu ignorieren, sondern diese zu prüfen und sich auf ggf. gegen diese zu verteidigen.

Dabei ist die richtige Taktik der Verteidigung entscheidend.
Wichtig bei der juristischen Rückweisung und der Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie sind zunächst immer zwei Dinge: In welcher Rechtsform habe ich mich angemeldet und welche Verteidigungsmittel können davon abhängig effektiv genutzt werden?

Da die meisten Abo-Angebote an Gewerbetreibende gerichtet sind, ist es umstritten, ob verbraucherrechtliche Vorschriften wie das Widerrufsrecht und gewisse Aufklärungspflichten überhaupt Anwendung finden. Regelmäßig melden sich auch Verbraucher unter Eintragung eines nicht existierenden Unternehmens bei umstrittenen Abo-Anbietern an und versuchen zunächst unter Zuhilfenahme des Widerrufsrechts erfolglos die Forderungen zurückzuweisen.

In beiden Fällen ist die juristisch sauberste Methode die Vertragsanfechtung. Diese wird von Laien häufig mit dem Widerrufsrecht in einen Topf geschmissen, jedoch gelten für die Anfechtung gänzlich andere Voraussetzungen. Zuerst muss ein Anfechtungsgrund vorliegen und dieser dann in der Anfechtungserklärung dem Anfechtungsgegner mitgeteilt werden.

Irrtum und Täuschung sind hierbei wohl die populärsten Anfechtungsgründe. Gute Chancen diese geltend zu machen und den vermeintlichen Vertrag als von Anfang an nichtig ansehen zu lassen, sind folgende Vertragsinhalte:

– Irreführende Formulierungen (Statt „Vertrag“ wird von „Buchung“ gesprochen)
– Unzulässige (z.B. überraschende) Klauseln
– Keine Hinweise auf Kostenpflichtigkeit des Angebotes
– Fehlende AGB und Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer-Ausweisung auf Rechnungen
– Fehlende Überprüfung des Nachweises, dass man Gewerbetreibender sei
– Keine Informationen über Vertragsverlängerungen
– Im schlimmsten Fall: Keine Zugangsmöglichkeit nach Abschluss
– Unverhältnismäßige Drohgebärden mit Einleitung von Strafverfahren
– Drohung mit SCHUFA-Einträgen


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Grundsätzlich kommt es immer auf den Einzelfall an, ob die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Anfechtung vorliegen. Dabei sind zunächst die Unterlagen, die zur Vertragsschließung geführt haben, auf rechtliche Fehler zu überprüfen. Ausgehend davon kann dann unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Es gibt auch Urteile, in welchen die Angebote der Abofallen Betreiber als legal und gültig angesehen worden ist und infolgedessen Zahlungsansprüche bestehen.

Nutzer, welche sich irrtümlich auf der Webseite angemeldet haben, sollten daher Zahlungsaufforderungen nicht ignorieren, da hier die Rechtslage nicht eindeutig ist.
Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an und Nutzer sollten aktiv gegen Forderungen vorgehen, wenn diese der eigenen Meinung nach zu Unrecht erhoben worden sind.

Wir beraten Sie gerne, wenn sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung bekommen haben.

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