Rechtsanwalt Hoesmann wurde als Experte von der BILD zu der Frage interviewt, was öffentlich über den Arbeitgeber gesagt werden darf und was nicht.
Hintergrund ist, dass es bereits zahlreiche Urteile gibt, in denen Arbeitnehmer abgemahnt oder sogar teilweise fristlos gekündigt wurden, da sie sich auf facebook kritisch zu ihrem Arbeitgeber geäußert haben.
Es ist nicht jede öffentliche Kritik an dem Arbeitgeber verboten, sondern durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Eine freie Meinungsäußerung gilt jedoch nicht unbeschränkt, sondern muss auch immer die besonderen Umstände des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen.
Zu diesen und weiteren Fragen hat Rechtsanwalt Hoesmann für bild.de Stellung genommen.
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SOZIALE NETZWERKE ALS KÜNDIGUNGSGRUND
Darf ich meinen Chef per Facebook kritisieren?